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Ärztin/Arzt
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärztinnen und Ärzten erlaubt. Der ärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
Ärztliche Ausbildung
Im Studiengang Medizin bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Seit dem Wintersemester 2019/2020 werden in NRW zudem Studienplätze im Fachbereich Medizin in der sogenannten Land-arztquote vergeben. Weiterführende Informationen zur Landarztquote finden Sie hier.