
Ärztliche Ausbildung
Zulassungsbeschränkungen an allen deutschen Hochschulen
Im Studiengang Medizin bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Studienorte für Medizin in Nordrhein-Westfalen
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (alle 8 externen Links wie hinterlegt)
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Universität Duisburg-Essen
- Universität zu Köln
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Ruhr-Universität Bochum
- Universität Witten-Herdecke
Studienverlauf
Einzelheiten über den Verlauf der ärztlichen Ausbildung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Prüfung
Zuständig für die Abnahme der staatlichen Prüfung ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW. Das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischer Wirtschaftsraumes als ärztliches Diplom anerkannt.
Modellstudiengänge
Durch die Approbationsordnung wurde die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Modellstudiengängen geschaffen. So kann insbesondere der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung alternativ erbracht werden. Die Universitäten Aachen, Bochum, Köln und Witten-Herdecke haben in Nordrhein-Westfalen Modellstudiengänge eingerichtet.
Approbation und Berufserlaubnis
Die Ausübung ärztlicher Tätigkeit ist nur Personen gestattet, die eine Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Für deren Erteilung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.
Berufsaufsicht
Die Aufsicht über die Ärztinnen und Ärzte nehmen die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe war.
Weiterbildung
Die Weiterbildungsordnungen der nordrhein-westfälischen Ärztekammern sind in ihren wesentlichen Inhalten gleich. Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung erhalten eine Vergütung. Nach erfolgreicher Beendigung der vorgeschriebenen Weiterbildung, die unter anderem in einer Prüfung nachgewiesen wird, erteilt die zuständige Ärztekammer die Anerkennung, die zum Führen der Facharztbezeichnung berechtigt.