

Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften überwachen die Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und –beamten der Arbeitsschutzverwaltung den allgemeinen Arbeitsschutz in den Betrieben. Darüber hinaus kümmern sie sich auch um Themen des sozialpolitischen Arbeitsschutzes (Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und Heimarbeit) und des technischen Öffentlichkeitsschutzes (Produktsicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht und Chemikaliensicherheit).
Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens setzt sich aus drei Akteuren zusammen. Gesteuert wird sie durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf. Die Dezernate „Technischer Arbeitsschutz“ und „Betrieblicher Arbeitsschutz“ in den fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) überwachen und prüfen den Arbeitsschutz vor Ort. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) informiert und berät die Landesregierung und die Öffentlichkeit in Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
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