

Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften überwachen die Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und –beamten der Arbeitsschutzverwaltung den allgemeinen Arbeitsschutz in den Betrieben. Darüber hinaus kümmern sie sich auch um Themen des sozialpolitischen Arbeitsschutzes (Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz und Heimarbeit) und des technischen Öffentlichkeitsschutzes (Produktsicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht und Chemikaliensicherheit).
Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens setzt sich aus drei Akteuren zusammen. Gesteuert wird sie durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf. Die Arbeitsschutzdezernate in den fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) überwachen und prüfen den Arbeitsschutz vor Ort. Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) berät und unterstützt die Landesregierung und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt.
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