Arbeitszeit gestalten

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Foto zeigt mehrere Uhren, die von der Decke hängen

Arbeitszeit gestalten

Arbeitszeit gestalten heißt, in einem sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld die Form und die Dauer von Arbeit so mit den betrieblichen Erfordernissen zu vereinbaren, dass Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft erhalten bleiben. Um dies zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen.

Zeitdruck, Leistungsverdichtung, die mitunter schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf – all dies sind Belastungen, die viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewältigen müssen. Flexible Arbeitszeitmodelle können Entlastung schaffen und so wesentlich zur Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bietet dafür ausreichend Spielraum. Eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, etwa das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit ebenfalls zu beachten.

Arbeitszeit und Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Für die betriebliche Arbeitszeitgestaltung ist auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von Bedeutung. Es verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine geeignete, auch die Arbeitszeit betreffende Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Gefährdungen, die sich etwa aus Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen oder besonderen Arbeitszeiten ergeben, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu ermitteln, zu bewerten und auch zu dokumentieren. Falls erforderlich, haben sie geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz einzuleiten.

Erfolgreich arbeiten: Arbeitszeit flexibel gestalten

Flexible Arbeitszeiten sind ein wichtiger Faktor zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das "Zeitbüro FOM", ein Projekt der Hochschule für Oekonomie und Management (FOM), dient als zentrale Koordinations- und Anlaufstelle für das Thema "flexible Arbeitszeiten" und führt die Arbeit des ehemaligen "Zeitbüro NRW" bundesweit fort. Den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen steht mit dem Zeitbüro FOM auch weiterhin ein spezielles, ganz auf ihre Bedarfe zugeschnittenes Angebot zur Verfügung. Gefördert wird das "Zeitbüro FOM" vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative INQA sowie vom Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Arbeitszeit in den Tarifverträgen festgeschrieben. Im Tarifregister Nordrhein-Westfalen sind alle Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften zum Regeln und Gestalten von Arbeitsverhältnissen) verzeichnet, die nach 1945 abgeschlossen und im Land Nordrhein-Westfalen oder Teilen des Landes wirksam sind.

KomNet – der Beratungsservice

Der Beratungsservice von KomNet informiert Betriebe und Beschäftigte umfassend zur Gestaltung moderner Arbeit. Themen sind unter anderem: Arbeitsorganisation und verschiedenste Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Hier können Sie bei Bedarf einfach in der Wissensdatenbank recherchieren oder schnell und bequem Fachwissen und Erfahrung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten auch für schwierige Fragestellungen nutzen.

Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Unternehmen. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen zur Gestaltung von Arbeitszeit.

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