
© panthermedia.net / aureum
Arbeitszeit - Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Es verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
- Gewährleisten der Gesundheit der Beschäftigten durch Festlegung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, der Mindestdauer der Ruhezeiten und Pausen und Schutz während der Nachtarbeit.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten durch großzügige Gestaltung von Ausgleichszeiträumen und das Vorsehen von Möglichkeiten für die Tarifpartner innerhalb des gesetzlichen Rahmens abweichende Regelungen zur Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse zu treffen.
- Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Festlegen eines Beschäftigungsverbots für Arbeiten an diesen Tagen mit auf das notwendige Maß beschränkten Ausnahmemöglichkeiten.
Die Arbeitszeitregelungen gelten bundesweit und im Grundsatz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und alle Beschäftigungsbereiche. Für die Einhaltung der Vorschriften ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.