Arbeitszeit - Rechtliche Grundlagen

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Foto zeigt mehrere Uhren, die von der Decke hängen

Arbeitszeit - Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Es verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

  • Gewährleisten der Gesundheit der Beschäftigten durch Festlegung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, der Mindestdauer der Ruhezeiten und Pausen und Schutz während der Nachtarbeit.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten durch großzügige Gestaltung  von Ausgleichszeiträumen und das Vorsehen von Möglichkeiten für die Tarifpartner innerhalb des gesetzlichen Rahmens  abweichende Regelungen zur Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse zu treffen.
  • Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Festlegen eines Beschäftigungsverbots für Arbeiten an diesen Tagen mit auf das notwendige Maß beschränkten Ausnahmemöglichkeiten.

Die Arbeitszeitregelungen gelten bundesweit und im Grundsatz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und alle Beschäftigungsbereiche. Für die Einhaltung der Vorschriften ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.

Gesetze und Verordnungen zur Gestaltung der Arbeitszeit

Hier finden Sie eine Auflistung der bundesweit gültigen Gesetze und Verordnungen, der Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eine Reihe von Praxishilfen. Über die Links gelangen Sie direkt zu wichtigsten Dokumenten oder können sie als PDF-Datei herunterladen.

Bundesregelungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Arbeitszeitregelungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält spezielle Arbeitszeitvorschriften für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält spezielle Arbeitszeitvorschriften für die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern.

Die Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten enthält spezielle Arbeits- und Ruhezeitregelungen für Offshore-Tätigkeiten

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FpersV) sowie spezielle EG-Vorschriften, die ergänzend für die Beschäftigung von Kraftfahrern und Beifahrern gelten

Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) regelt die Ladenöffnungszeiten, sofern keine landespezifischen Regelungen getroffen wurden

Das Altersteilzeitgesetz (AltTzG) regelt (noch) die Rahmenbedingungen für den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente durch Alterteilzeitarbeit

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) regelt die Rahmenbedingungen für arbeitsvertragliche Arbeitszeitverkürzungen

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Regelungen für Nordrhein-Westfalen

Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in bestimmten der Versorgung der Bevölkerung dienenden Bereichen regelt die Bedarfsgewerbeverordnung.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW und die Ladenöffnungsverordnung NRW regeln die Ladenöffnungszeiten für Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen im Internet

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht – die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind. Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

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