
Unterstützung für Einrichtungen der Lebensmittelverteilung
Der Aufruf ist beendet, die Antragsfrist endete mit Ablauf des 2. Dezember 2022. Die vorliegenden Anträge werden aktuell überprüft und die Antragstellenden zeitnah informiert.
Vergleichbar mit der Situation der Tafeln in Nordrhein-Westfalen haben aktuell auch alle sonstigen Einrichtungen, die bedürftige Menschen durch die Bereitstellung von Lebensmittelspenden oder anderen Essensgelegenheiten unterstützen, mit verschiedenen Problemen zu kämpfen.
Nicht zuletzt in Folge steigender Energie- und Lebensmittelpreise steigt die Nachfrage nach caritativen Angeboten. Gleichzeitig gehen Spenden zurück, auch weil etwa Discounter knapper kalkulieren. Im Ergebnis steht einer steigenden Anzahl bedürftiger Menschen ein zunehmend kleineres Angebot der Tafeln und sonstiger Lebensmittelverteiler gegenüber.
Bereits in 2020 haben neben den Tafeln in Nordrhein-Westfalen über 60 Einrichtungen der Lebensmittelverteilung eine Soforthilfe zum Ausgleich coronabedingter Mehrkosten erhalten.
Zum Ausgleich steigender Energie- und Lebensmittelpreise sowie coronabedingter zusätzlicher Kosten erhalten nun erneut Lebensmittelverteiler eine Unterstützung.
Tafeln erhalten eine finanzielle Unterstützung unmittelbar über den Landesverband der Tafeln NRW e.V.