
Ausbildungsumlage in der Altenpflege
Gültig für die derzeit noch laufenden Ausbildungskurse in der Altenpflege bis 2024
Die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zahlen laut entsprechender Verordnung für die derzeit noch laufenden Altenpflegekurse, je nach ihrer Größe in einen Ausbildungsfonds ein. Für die Berechnung zu Grunde gelegt werden die durchschnittlich belegten Pflegeplätze bzw. die von den Pflegediensten abgerechneten Punkte.
Wer in der Altenpflege die derzeit noch laufenden Ausbildungskurse zum Abschluss bringt, bekommt die Ausbildungsvergütung aus dem Fonds erstattet. Dadurch wird der von den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beklagte Wettbewerbsnachteil in der bisherigen Altenpflegeausbildung ausgeglichen.
Zuständig für die Erhebung und Auszahlung sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Wer von den beiden jeweils zuständig ist, richtet sich nach dem Hauptsitz der Einrichtung.
Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgenden Internetseiten der beiden Landschaftsverbände:
Informationen über die Finanzierung der neuen generalistischen Pflegefachausbildung erhalten Sie hier.
Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist das Altenpflegegesetz zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten. Die derzeit noch laufenden Kurse in der Altenpflege werden bis zum Examen weiterlaufen.