
Barrierefreiheit ist unverzichtbar
Mit ausreichender Barrierefreiheit kann die volle Teilhabe und Chancengleichheit in unserer Gesellschaft gelingen
Ohne ausreichende Barrierefreiheit kann die volle Teilhabe und Chancengleichheit in unserer Gesellschaft nicht gelingen. Dabei bedeutet Barrierefreiheit viel mehr als nur der stufenloser Zugang zu einem Gebäude. Gebäude müssen auch sinnvoll nutzbar sein (z.B. durch Induktionsschleifen für hörgeschädigte Menschen oder Behindertentoiletten). Weitere Beispiele sind Internetseiten und Automaten, die ohne Hilfe nutzbar sein müssen sowie die Leichte Sprache. Für Letzteres gibt es mittlerweile zahlreiche Regelwerke und Arbeitshilfen, oftmals ist aber unklar, wie strategisch mit Leichter Sprache umgegangen werden soll (insbesondere z.B. welche Texte übersetzt werden sollten).
Die Landesregierung möchte - auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung 2017-2022 („Barrierefreiheit ist unabdingbar für ein erfolgreiches Gelingen der Inklusion. Wir werden die Barrierefreiheit ausbauen.“) - die Verantwortlichen im öffentlichen Bereich beim Ausbau der Barrierefreiheit in NRW mit Information und Beratung unterstützen. So fördert das MAGS u.a. die Agentur Barrierefrei NRW, welche über Kompetenzen und Erfahrungen zur Konzeptentwicklung, Beratung und Schulung im Bereich der Barrierefreiheit verfügt.
Die Agentur Barrierefrei NRW war zusammen mit dem Landschaftsverband Rheinland grundlegend an der Erstellung der Empfehlungen zum strategischen Umgang mit Leichter Sprache beteiligt, welche am 4. April 2019 vom Inklusionsbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen wurden.
Leichte Sprache ist ein bedeutender Baustein für Inklusion.
Druckexemplare der Empfehlungen können Sie im Broschürenservice bestellen.