Berufseinstiegsbegleitung-FAQ

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Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung-FAQ

Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW) – Fragen und Antworten

Das Förderangebot der Berufseinstiegsbegleitung NRW richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Wege besondere Hilfe benötigen. Im Rahmen dieses Landesprogramms erhalten diese Schülerinnen und Schüler die passende Unterstützung durch eine Berufseinstiegsbegleiterin bzw. einen Berufseinstiegsbegleiter aus erster Hand. Bei den nachfolgend gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß §36 VwVfG.NRW.

Berufseinstiegsbegleitung (BerEB NRW)

Fragen und Antworten
Beschreibung der Maßnahme: „Was ist die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)?“

Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um ein Förderinstrument, das insbesondere dazu beitragen soll, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
Inhalte der Berufseinstiegsbegleitung sind die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei

  • dem Erreichen des Schulabschlusses
  • der Persönlichkeitsentwicklung zur Ausbildungsreife
  • der Berufsorientierung und Berufswahl
  • der Ausbildungsstellensuche
  • der Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung
  • der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses

 

Zielsetzung: „Welches Ziel hat die Berufseinstiegsbegleitung?“

Die Berufseinstiegsbegleitung verfolgt das Ziel, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern und diese jungen Menschen zu stabilisieren. Ziel ist der Übergang in eine Berufsausbildung.

Zielgruppe: „An welche Zielgruppe richtet sich die Berufseinstiegsbegleitung?“

Die Förderung richtet sich an Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Dabei sind Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die einen Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben. Die Voraussetzung dieser jungen Menschen für die Aufnahme einer Ausbildung muss grundsätzlich durch die Fördermöglichkeiten gegeben sein.

Finanzierung: „Wie wird BerEb finanziert?“

Insgesamt werden NRW-weit 5.263 Plätze für die Kohorte 2022/2023 mit Beginn 01.02.2023 finanziert.
Die Umsetzung der BerEb NRW nach § 49 SGB III wird seit dem 01.02.2022 mit jeweils 50 % durch Landesmittel und Mittel der Bundesagentur für Arbeit getragen.

Ermittlung der Platzbedarfe: „Wie erfolgt die Platzverteilung?“

Die konkrete Verteilung der Platzkontingente auf die einzelnen Schulen erfolgt konsensual durch die Partner vor Ort (Generale KAoA der unteren Schulaufsicht bzw. die regional zuständigen Generalisten für KAoA für die Sekundarstufe I, Agentur für Arbeit, Kommunale Koordinierungsstelle KAoA). Die Schulaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten koordiniert den Prozess der Abstimmung. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch das Regionale Einkaufszentrum (REZ NRW).
 

Förderlaufzeit: „Wie lange beträgt die Förderlaufzeit?“

Die Förderung der BerEb NRW beginnt am 01.02.2023 für eine Dauer von 36 Monaten.
 

Verweildauer: „Wie lange kann ein Jugendlicher an BerEb teilnehmen?“

Die Verweildauer der Teilnehmenden in der Maßnahme umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit.
 

Personal: „Wie ist der Personal- bzw. Betreuungsschlüssel in BerEb?

Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:25

Träger: „Bei wie vielen verschiedenen Projektträgern erfolgt die Umsetzung derzeit?“

Die Umsetzung erfolgt mit 47 Maßnahmen bei 24 verschiedenen Projektträgern mit insgesamt 5263 Schülerinnen und Schülern (Stand März 2023).
 

BerEb und Schulsozialarbeit: „Wo gibt es Schnittmengen und was sind die Unterschiede?“

Die Berufseinstiegsbegleitung hat die Zielrichtung, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren. Vorrangig wird der Übergang in eine Berufsausbildung angestrebt.
Die Schulsozialarbeit ergänzt und erweitert den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule. Sie bietet ein auf die jeweilige Schule abgestimmtes Leistungsprofil und gestaltet die Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern, insbesondere im Sozialraum.
 

Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß §36 VwVfG.NRW.

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