Im Sinne eines einheitlichen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist ein bundes- und europaweit einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden anzustreben. Zur Verwirklichung dieser Ziele beschloss die BLAC frühzeitig ein Konzept zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Bestimmungen. Es hat die Überprüfung der Registrierungsanforderungen nach Abschluss der Vorregistrierungsphase und ausgewählte Aspekte zu den Sicherheitsdatenblättern zum Inhalt. Das REACH-Forum beschloss 2009 auf der Basis dieses von der BLAC entwickelten Konzeptes ein erstes Überwachungsprojekt zu REACH. Hieran beteiligten sich 10 Länder.
Die Ergebnisse des ersten EU-weiten Überwachungsprojektes für den Projektzeitraum von 02/2009 bis 02/2010, wurden der 27. BLAC in Form eines Berichtes vorgelegt. Der Bericht stellt die Ziele, Vorgehensweise und Ergebnisse von REACH-EN-FORCE-1 in Deutschland dar.
Auf der Forum-6-Sitzung beschlossen die Mitgliedsstaaten, das Projekt REACH-EN-Force-1 fortzuführen. Die Ergebnisse auf nationaler Ebene sind ebenfalls zusammengefasst und den europäischen Ergebnissen gegenübergestellt.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE-2
REACH-EN-FORCE-2 ist das zweite koordinierte Überwachungsprojekt des Forums für den Austausch von Informationen zur Überwachung. Thematisch ist REACH-EN-FORCE 2 die logische Fortsetzung von REACH-EN-FORCE 1. REACH-EN-FORCE 2 beschäftigt sich mit der Gruppe der REACH-Pflichteninhaber in der Lieferkette: den nachgeschalteten Anwendern, die Gemische formulieren.
Ziel von REACH-EN-FORCE-2 ist es, das Formulierer von Gemischen, die eine wichtige und zentrale Gruppe innerhalb der nachgeschalteten Anwender bilden, die grundlegenden Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus wird mit diesem Projekt auch die Erreichung weiterer Ziele angestrebt, beispielsweise der Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Vollzugsbehörden und die Ausbildung von Inspektoren, die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit der nationalen Vollzugsbehörden und die Entwicklung von Arbeitshilfsmitteln für die Inspektoren in den EWR-Staaten.
Die europaweiten Ergebnisse sind in einem Bericht zusammengefasst.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 3
Im dritten europäischen Projekt des Forums REACH-EN-FORCE 3 wurde die Einhaltung von Registrierungspflichten von Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern überwacht. Die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Pflichten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll. Hierzu wurden 2013 und 2014 die Importdaten mit den bei der ECHA vorliegenden Registrierungsdaten verglichen, um so die Umsetzung der notwendigen Registrierungspflichten zu überprüfen. In der zweiten Phase (in 2014) wurden die Alleinvertreter mit einem spezifischen Überwachungsansatz unter Berücksichtigung der Informationskette überprüft.
Bei 14 % der überwachten Firmen wurden in Deutschland Verstöße gegen die Registrierungspflicht ermittelt; dabei wurden insbesondere bei KMUs, Importeuren und Alleinvertretern besonders häufig Verstöße festgestellt.
Die Ergebnisse sind in einem Gesamtprojektbericht und sowie in einem Teilbericht veröffentlicht. Eine detaillierte Analyse der Vollzugsergebnisse im Rahmen von REACH-EN-FORCE-3 wurde von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erstellt:
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE-4
Als Thema von REACH-EN-FORCE-4 wurde der Vollzug von Beschränkungseinträgen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung gewählt. Im Rahmen von REACH-EN-FORCE-4 wurde der Fokus auf vierzehn Beschränkungseinträge gelegt. Dabei entschieden die teilnehmenden Mitgliedstaaten selbst, wie viele und welche der vierzehn Beschränkungen sie auf nationaler Ebene im Rahmen des Projekts vollziehen möchten. Die Durchführungs- bzw. Inspektionsphase erfolgte von Februar 2016 bis Dezember 2016. Zielgruppen waren Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, Produzenten von Erzeugnissen, nachgeschaltete Anwender einschließlich Formulierer und Groß- und Einzelhändler, die beschränkte Stoffe und/oder Gemische bzw. Erzeugnisse, die beschränkte Stoffe enthalten, in der EU in Verkehr bringen. Ebenso wie bei REACH-EN-FORCE-3 arbeiteten auch bei diesem Projekt die Vollzugsbehörden eng mit dem Zoll zusammen.
Die grundsätzliche Zielsetzung von REACH-EN-FORCE-4 ist die Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Vollzugs der Beschränkungen des Anhangs XVII der REACH-VO. Daneben sollten die betroffenen Marktakteure über die für ihre Produkte geltenden Beschränkungen informiert werden. Aus den im Rahmen von REACH-EN-FORCE-4 gewonnen Daten können Erkenntnisse für die Planung zukünftiger Marktüberwachungsmaßnahmen in Bezug auf Beschränkungen abgeleitet werden. 29 Staaten haben sich an dem Projekt beteiligt. Die Ergebnisse aus 27 Staaten wurden ausgewertet. Insgesamt wurden 5 625 Produkte überprüft. Die Produktüberprüfungen umfassten 17 Stoffe, 1 009 Gemische und 4 599 Erzeugnisse. Im europäischen Durchschnitt verstießen 18 % der überprüften Produkte gegen Beschränkungen.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE-5
Im Jahr 2017 wurde mit dem Projekt REACH-EN-FORCE-5 der Schwerpunkt auf den Arbeitsschutz gelegt. Europaweit wurde die Einhaltung der REACH-Anforderungen geprüft, die unmittelbar dem betrieblichen Arbeitsschutz dienen. Insbesondere wurde das Vorhandensein und die Qualität von erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDB), Expositionsszenarien, Risikomanagementmaßnahmen sowie Bestimmungen zur sicheren Verwendung von Chemikalien und der Einhaltung der Verwendungsbedingungen in den Betrieben überprüft. Auf nationaler Ebene wurde das Projekt von Nordrhein-Westfalen koordiniert.
Europaweit wurden 898 Inspektionen im Rahmen von REF-5 durchgeführt. In Deutschland beteiligten sich zehn Bundesländer aktiv an den REF-5 Inspektionen und überprüften 126 Unternehmen, von denen 23 durch insgesamt 43 Verstöße gegen die REACH Regularien auffielen. Während bei grundlegenden REACH-Anforderungen (wie z. B. die Bereitstellung eines eSDB) die Mängelquote unterhalb des europäischen Durchschnitts lag, war beispielsweise bei der Qualität der Risikomanagementmaßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz in den Expositionsszenarien die Mängelquote teilweise um ein Vielfaches höher als auf EU-Ebene. Darüber hinaus wurde deutlich, dass mit 72 Prozent der höchste Anteil an Verstößen von Unternehmen berichtet, die am Beginn der Lieferkette stehen, was grundlegend zur Problematik der Weitergabe von unzureichenden Informationen entlang der gesamten Lieferkette beiträgt.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE-6
Das REACH-EN-FORCE-6 Projekt ist gestartet. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am sechsten europaweiten Überwachungsprojekt. Im Rahmen des Projektes wird ermittelt, wie die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen nach der CLP-Verordnung (VO (EU) Nr. 1272/2008) in Deutschland erfolgt. Optional können weitere Erkenntnisse zu Ausnahmen von Kennzeichnungspflichten, der harmonisierten Einstufung von Stoffen sowie der Kennzeichnung von Biozidprodukten und von Kapseln mit Flüssigwaschmitteln gewonnen werden. Dabei entscheiden die teilnehmenden Mitgliedstaaten selbst, wie viele und welche der vier optionalen Module sie auf nationaler Ebene im Rahmen des Projekts in der Überwachung bearbeiten möchten. Die im Rahmen des REACH-EN-Force 6 Projektes gewonnen Erkenntnisse können für die Planung zukünftiger Marktüberwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen genutzt werden.
Die Veröffentlichung des Abschlussberichts durch das Forum der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ist zum Jahresende 2019 geplant.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE-7
Im Jahr 2017 beschloss das Forum der ECHA das Projekt REACH-EN-FORCE-7 (REF-7). Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Durchsetzung der Registrierungspflichten der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) nach Ablauf der letzten Registrierungsfrist am 31. Mai 2018. Dies soll in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zollbehörden stattfinden. Weiterhin soll innerhalb des Projektes auch die Einhaltung der streng kontrollierten Bedingungen (Strictly Controlled Conditions - SCC) überprüft werden, die für als Zwischenprodukte registrierte Stoffe gelten. Die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung übernimmt für dieses Projekt die nationale Koordination. Die Vorbereitung des Projektes lief bis Ende 2018, die operative Phase läuft das gesamte Jahr 2019. Bis zum 31. März 2020 erstattet die Servicestelle Bericht an die Arbeitsgruppe des ECHA Forums, das den europäischen Endbericht erstellt. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts durch das Forum der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ist zum Jahresende 2020 geplant.