Neues Mutterschutzgesetz

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Eine schwangere Frau sitzt an einem Laptop

Das neue Mutterschutzgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – Mutterschutzgesetz - MuSchG), das den klassischen Mutterschutz grundlegend modernisiert hat.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen ins Zentrum gerückt. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen für Frauen zu verhindern und es ihr zu ermöglichen, die Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdende) Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (auch geringfügig Beschäftigte) sowie:

  • Schülerinnen und Studentinnen (auch im Rahmen eines verpflichtenden Praktikums)
  • Frauen in betrieblicher Ausbildung und in freiwilligen Praktika
  • Frauen im Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst
  • Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind
  • Heimarbeiterinnen nach dem Heimarbeitsgesetz und andere wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit arbeitnehmerähnliche Personen
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch Diakonissen, Mitglieder einer geistigen Genossenschaft oder einer ähnlichen Gemeinschaft

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