Rein technisch sind alle der vorgenannten telemedizinischen Anwendungen bereits möglich. Allerdings kommt die Telemedizin nach wie vor überwiegend in Einzelfällen, in geförderten Pilotprojekten oder in begrenzten Regionen zum Einsatz. Das Ministerium hat sich daher entschieden, mit einer Anschubfinanzierung für Infrastrukturkomponenten und Schulungsmaßnahmen einen Impuls zu geben, um die Etablierung der Telemedizin in der Fläche zu beschleunigen.
Im Jahr 2019 wurde daher gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Hausärzteverbänden und den Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und Fortbildungen im Themenbereich Digitalisierung beantragen konnten. Insgesamt standen Landesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Anträge konnten zunächst bis zum 16. Februar 2020 bei den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser ersten Einreichrunde wurde das Programm für 2020 mit weiteren zwei Millionen Euro Fördermitteln verlängert.
Fördergegenstände
Gefördert werden die technische Infrastruktur zur Erbringung von telemedizinischen Leistungen, die den oben beschriebenen Szenarien entsprechen, sowie Schulungen und Weiterbildungen im Themenkomplex Digitalisierung, insbesondere um das Wissen um die Telemedizin sowohl auf ärztlicher wie auch auf nicht-ärztlicher Seite zu stärken.
Neben der Weiterbildung der medizinischen Fachangestellten zur nicht-ärztlichen Praxisassistentin (EVA) oder Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) gefördert sind alle mit Fortbildungspunkten bewerteten Seminare zum Thema Telematik und Telemedizin zuwendungsfähig.
Zuwendungsberechtigte
Anträge zur Förderung von Infrastrukturkomponenten können von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Praxisnetzen, Pflegeheimen, Hospizen und ambulanten Pflegediensten gestellt werden.
Zuwendungen für Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen können daneben auch Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die ohne eigene Praxis in der ambulanten Versorgung tätig sind, sowie medizinische Fachangestellte erhalten.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen, ebenso die Auszahlung der Fördermittel.
Detaillierte Förderinformationen und Antragsunterlagen finden sich auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Der finanzielle Zuschuss beträgt gemessen an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- für die Anschaffung von Infrastrukturkomponenten
- für niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze bis zu 90 Prozent,
- für Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste bis zu 60 Prozent,
- für Schulungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent.