Erklärung zur Barrierefreiheit

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Nahansicht einer Computertastatur

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.mags.nrw

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mags.nrw und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.mags.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Die „Agentur Barrierefrei NRW“ hat den Internetauftritt nach dem WCAG-Verfahren im August 2019 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist. Es handelt sich um ein relativ neues Testverfahren, das auf neuen Anforderungen beruht. Als die Internetseite 2015 erstellt wurde, hat sie die damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit bestanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.mags.nrw sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. September 2019 erstellt. Dazu wurde vom MAGS gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Thorsten Hammerschmidt
E-Mail an die Online-Redaktion senden
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-5.

Erklärung zur Barrierefreiheit Eye-Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • ein Blaufilter,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).

Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mags.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier

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