
Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation - Materialien und Berichte 2021-2027
Alles auf einen Blick: Hinweise, Berichte und Downloads zu Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2021-2027
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Evaluationen sorgen für Transparenz bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in NRW. Die ESF-Fondsverwaltung stellt die notwendigen Informationsmaterialien bereit und veröffentlicht die Berichte zu Durchführung und Evaluation. Alle Materialien inklusive Förderlogos und Vorhaben-Liste finden Sie hier zum Herunterladen sowie Informationen zum ESF-Begleitausschuss.
Informationspflichten zur Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungsempfangenden in der ESF-Förderphase 2021-2027
Zuwendungsempfangende von ESF-geförderten Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
- „Hinweise für Zuwendungsempfangende zur Öffentlichkeitsarbeit“, Broschüre bestellen oder herunterladen
- „Hinweise für Zuwendungsempfangende zur Öffentlichkeitsarbeit“, Flyer bestellen oder herunterladen
Verpflichtendes Plakat mit Informationen zum geförderten Projekt
Zuwendungsempfangende sind verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen an einer gut sichtbaren Stelle (z.B. im Eingangsbereich) während der Projektdurchführung anzubringen. Sie können ein vom NRW-Arbeitsministerium zur Verfügung gestelltes Plakat als pdf herunterladen, bearbeiten und anschließend selbst ausdrucken; Sie können das Plakat aber auch über das Bestellsystem des Ministeriums in gedruckter Form als "Blanko-Plakat" bestellen. In diesem Fall müssen die Informationen zum Projekt später von Ihnen handschriftlich oder durch Aufkleben eines Textes ergänzt werden.
Für Zuwendungsempfangende von Mitteln aus dem Just Transition Fund (JTF) steht ein besonderes JTF-Plakat zum Download bereit. Das Plakat kann heruntergeladen, bearbeitet und anschließend ausgedruckt werden.
Berichtspflichten
Zuwendungsempfangende werden gebeten, die von ihnen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren. Die Erfüllung der Publizitäts- und Informationsauflagen wird bei Vor-Ort-Kontrollen und mit dem Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörden geprüft.
Wenn die Pflichten zur Information und Publizität nicht eingehalten werden, verstoßen Zuwendungsempfangende gegen Auflagen des Zuwendungsbescheides. Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften zu einer Mittelrückforderung führen.
Standard-Formulierung
Zuwendungsempfangende verwenden folgende Standard-Formulierung:
„Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union“
Embleme und Logos für Zuwendungsempfangende
Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden, sind verpflichtet, bei jeder Form der Außen- (und Innen-) Darstellung des Projektes an herausgehobener Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Hierzu werden die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union verwendet.
- Logos für Zuwendungsempfangende des MAGS
- Logos für Zuwendungsempfangende anderer Ressorts der Landesregierung
Bildungsscheck-Logos
Bildungsscheck-Beratungsstellen sowie Weiterbildungsanbieter, die den Bildungsscheck entgegennehmen, können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Bildungsscheck-Logos nutzen.
Logos „Perspektiven im Erwerbsleben“ (PiE)
PiE-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten PiE-Word-/Bildmarke nutzen.
TEP-Logos
TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.
Für die Begleitung und Steuerung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Just Transition Funds (JTF) in Nordrhein-Westfalen ist ein Begleitausschuss gem. Artikel 38 Abs. (1) der VO (EU) 2021/1060 (CPR) eingerichtet worden. Im Rahmen der Programmbegleitung wacht der Begleitausschuss partnerschaftlich mit der Verwaltungsbehörde darüber, dass das ESF-Programm 2021-2027 ordnungsgemäß durchgeführt wird und hat dafür die in Artikel 40 CPR festgelegten Aufgaben und Befugnisse.
Der Vorsitz des ESF-Begleitausschusses obliegt dem Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend dem Abteilungsleiter der Abteilung II „Arbeit und Qualifizierung“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Begleitausschuss tagt mindestens einmal jährlich. Näheres zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Die konstituierende Sitzung des ESF-Begleitausschusses für die Förderphase 2021-2027 fand am 6. Dezember 2022 statt.
Die Protokolle der Sitzungen des ESF-Begleitausschusses stehen zum Herunterladen bereit.
Die nächste Sitzung des ESF-Begleitausschusses findet am 30. Mai 2023 statt; die Einladung wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Dem Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 38 Abs. (4) eine Reihe von Materialien und Informationen zugeleitet.
Der Europäischen Kommission werden im Rahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen der Förderphase 2021-2027 gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 42 Abs. (5) Materialien und Informationen zugeleitet oder zum Abruf bereitgestellt.
Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2021-2027 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen erhalten, werden in eine "Liste der Vorhaben" aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW veröffentlicht diese Liste und stellt somit Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern her. Die Liste der Vorhaben wird voraussichtlich alle vier Monate aktualisiert und im Jahre 2022 zur Verfügung gestellt.
Mustervorlagen
Als zusätzliches Angebot stellt die ESF-Fondsverwaltung eine Anwesenheitsliste als Mustervorlage zur Verfügung; die Unterlage kann bei Bedarf genutzt werden.