
Beschwerdemöglichkeit Charta der Grundrechte
„Charta der Grundrechte“ und „UN-Behindertenrechtskonvention“ – Beschwerdestelle eingerichtet
Die Europäische Union hat sich mit der Charta der Grundrechte (GRC) zu den „unteilbaren und universellen Werten der Würde der Menschen“ bekannt. Darunter fallen unter anderem die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), die Gleichheit von Männern und Frauen (Art. 23 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) und der Umweltschutz (Art. 37 GRC).
Die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) sowie des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund; JTF) müssen im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU stehen. Im Rahmen der Sicherstellung der Wahrung der GRC in den vorgenannten Programmen ist bei der ESF-Verwaltungsbehörde in Nordrhein-Westfalen eine Beschwerdestelle eingerichtet worden. Die Beschwerdestelle steht auch bei Verstößen gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im Rahmen der Umsetzung der vorgenannten Programme zur Verfügung.
- Der Text der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
- Merkblatt des Arbeitsministeriums zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF)
Über ein Webformular können Sie – auch anonym – eine Beschwerde an die Beschwerdestelle der ESF-Verwaltungsbehörde in Nordrhein-Westfalen richten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Fragen und Antworten zu Ihrer Beschwerde“.