Querschnittsziel im ESF: Gleichstellung Frauen und Männer

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Mann und Frau mit Helm auf Baustelle

Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" - Europäischer Sozialfonds in NRW

Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" in der Förderphase 2014 - 2020. Umsetzung und Programme in NRW.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Querschnittsziel, das im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020 in allen Phasen der Programmumsetzung Beachtung findet. In Nordrhein-Westfalen spielen dabei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie generell die Verbesserung der Erwerbstätigkeit von Frauen eine wichtige Rolle.

Informationen zum Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern"

Die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes sind gemäß EU-Verordnung während der Vorbereitung und Umsetzung von ESF-Maßnahmen zu berücksichtigen und zu fördern. Es gilt, die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu erhöhen und ihr berufliches Fortkommen zu verbessern und dadurch gegen die Feminisierung der Armut vorzugehen. Zudem ist intendiert, die geschlechtsspezifische Segregation abzubauen, Geschlechtsstereotypen auf dem Arbeitsmarkt und in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu bekämpfen, sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für alle und die gleichberechtigte Verteilung von Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern zu fördern.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden im gesamten ESF-Programm NRW als Querschnittsziel Berücksichtigung. Im Rahmen der Partnerschaft ist zudem die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW als stimmberechtigtes Mitglied im ESF-Begleitausschuss des Landes vertreten.

Die Träger von ESF-Projekten müssen sich im Rahmen der Antragsstellung auf das Gleichstellungsziel verpflichten.

Schließlich gibt es ein Fortbildungskonzept "Gleichstellung im ESF 2014 – 2020" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Verwaltung und Kontrolle der ESF-Umsetzung im NRW beteiligt sind.

Ergänzend zu dieser Absicherung des Gleichstellungsaspekts im ESF-Programm insgesamt werden spezifische Fördermaßnahmen durchgeführt. Hervorzuheben sind hier in der Prioritätsachse A folgende Ansätze:

  • Die "Teilzeitberufsausbildung", die einen Frauenanteil von 99% aufweist. Mehr
  • Das Einzelprojekt "Gender Kompetent 2.0", mit dem ausgewählte Modellkommunen bei der Implementierung von Geschlechtersensibilität als Qualitätsmerkmal im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf" durch Prozessberatung unterstützt werden. Mehr
  • Der "Bildungsscheck", wobei der Frauenanteil in diesem Programm 65% beträgt. Mehr
  • Das Projekt "Arbeit an Bedientheken des Lebensmitteleinzelhandels", das im Rahmen der Richtlinienförderung "Fachkräfteaufruf" in der Region Westfälisches Ruhrgebiet bewilligt wurde, mit dem zu einem Großteil Frauen in 30 Einzelhandelsunternehmen qualifiziert werden. Mehr
  • Innerhalb der Prioritätsachse C1 werden insbesondere berufstätige Frauen im Rahmen der "Lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung" unterstützt. Der Frauenanteil beträgt ca. 90%.

ESF-Programmumsetzung - Programme und Projekte

Im Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" sind beispielsweise folgende Programme / Projekte geplant bzw. werden bereits umgesetzt:

Beratung zur beruflichen Entwicklung

Über das Landesprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" (BBE, bis Ende 2021) bieten Beratungsstellen allen Beschäftigten und auch Berufsrückkehrenden kostenlose Beratungen an, wenn es zum Beispiel um die folgenden Fragestellungen geht:

  • Nach einer Familienphase wieder in den Beruf einsteigen
  • Weg vom Minijob, Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Ich möchte beruflich aufsteigen oder mich umorientieren
  • Beratung zur Anerkennung meiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Beratungsstellen für das Programm findet man landesweit in jeder Kommune und jedem Kreis.

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das NRW-Arbeitsministerium Aktivitäten zur beruflichen Weiterbildung. Das Angebot können auch Berufsrückkehrende in Anspruch nehmen. Genutzt werden kann der Bildungsscheck von ihnen z. B. für Weiterbildungskurse, mit denen die beruflichen Kenntnisse aufgefrischt oder erweitert werden. Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke.

Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie - Teilzeitberufsausbildung

Junge Menschen mit Familienverantwortung haben es oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit Müttern und Vätern neue Wege, um erfolgreich in den Beruf einzusteigen. "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) ist ein Förderangebot, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Es bereitet Menschen mit Familienverantwortung auf die Ausbildung vor und begleitet beim Einstieg in die betriebliche Erstausbildung in Teilzeit. Unternehmen erhalten Informationen zur Umsetzung einer Ausbildung in Teilzeit.

Übergang Schule-Beruf

Mit der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" wurde in allen 53 Gebietskörperschaften in NRW ein landesweit einheitliches und effizient gestaltetes Übergangssystem von der Schule in den Beruf eingeführt. Die geschlechter- und vielfaltssensible Gestaltung des Landesvorhabens stellt dabei ein qualitatives Querschnittsziel dar.

Potentialberatung

Die Potentialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt – mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds –  Unternehmen und ihre Beschäftigte, erfolgreich zu arbeiten und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern. In einem ganzheitlichen und beteiligungsorientiert angelegten Modernisierungsprozess besteht hier die Möglichkeit, insbesondere Fragen hinsichtlich einer familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit aufzunehmen und betriebsnahe Lösungen zu entwickeln.

Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittsziels "Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung" in der Programmphase 2014-2020 des ESF NRW

Im Juli 2015 wurde das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) von der Landesregierung NRW mit der Erstellung einer Kurzstudie zur Umsetzung des Querschnittszieles "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" in der Programmphase 2014-2020 des ESF NRW beauftragt. Darin wird auch auf das Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" eingegangen.

Vereinbarkeit und Frauenerwerbstätigkeit - Impulse für NRW

Immer mehr Frauen (und Männer) wollen beides: Beruf und Familie. Doch gibt es beim Wiedereinstieg in den Beruf auch heute noch große Hürden – und es sind vor allem Frauen, die sich nach einer längeren Familienphase entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Um das zu verhindern und die Arbeitsmarktintegration insbesondere von Frauen zu verbessern, entwickelt die Landesregierung zahlreiche Initiativen.

In Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Arbeitsmarktpolitik aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarktregionen des Landes werden Angebote zur Information und zur beruflichen Unterstützung auf den Weg gebracht sowie regionale Bündnisse und Netzwerke gestärkt.

Wie gelingt unternehmensnahe Kinderbetreuung – Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater

Maßnahmen zur guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind gefragter denn je. Die Einrichtung unternehmensnaher Kinderbetreuung ist allerding noch keineswegs selbstverständlich und erfordert häufig intensive Beratung und Begleitung. Die G.I.B. hat die Arbeitshilfe "Beratungsprozess unternehmensnahe Kinderbetreuung" vollständig überarbeitet und zum Herunterladen bereitgestellt. Praxisbeispiele, Checklisten und Linktipps ergänzen die Arbeitshilfe für Beratende.

Mit neuer Bewertung gegen Entgeltungleichheit - G.I.B.-Veranstaltung zum Equal Pay Day

Noch immer sind die Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern enorm. Das Gesetz zur Entgelttransparenz und der Index "Comparable Worth" zu gerechteren Bewertungskriterien von Erwerbsarbeit bieten neue Ansatzpunkte und Erkenntnisse und wurden auf einer vom ESF geförderten Fachtagung zum Equal Pay Day diskutiert. Die G.I.B. hatte Akteure und Experten und Expertinnen nach Dortmund eingeladen und präsentierte praktische Erfolge: Am Theater Oberhausen gibt es jetzt gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Frauen am Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen - Themenbericht des Arbeitsmarktreport NRW

Der Arbeitsmarktreport NRW, gefördert aus Mitteln des ESF, behandelt im Themenbericht 2019 die Situation von Frauen auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt. Danach ist die Erwerbstätigenquote von Frauen deutlich gestiegen, die Erwerbsbeteiligung ist allerdings im Bundesvergleich nach wie vor unterdurchschnittlich. Alleinerziehende Frauen verfügen besonders häufig über keine abgeschlossene  Berufsausbildung und sind überdurchschnittlich auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Der Arbeitsmarktreport NRW wird von der G.I.B. herausgegeben.

Informations- und Fortbildungsangebote zum Querschnittsziel Gleichstellung Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) bietet fortlaufend Fortbildungen, Workshops und andere Veranstaltungen an, um die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsziel in allen Programmphasen und Prioritätsachsen des Operationellen Programms zu verankern.

Nähere Informationen zum Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Querschnittsziele im ESF.

Aktivitäten in den Regionen

Die Regionalagenturen unterstützen die Umsetzung des ESF-Querschnittziels "Gleichstellung" in allen Regionen Nordrhein-Westfalens. Einige Beispiele:

Familie und Digitalisierung

Die Digitalisierung verspricht einen Zugewinn an Zeit, Flexibilität und Lebensqualität. Rund um die Chancen und Risiken dieser neuen Wirklichkeit drehte sich eine Familienkonferenz der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet: Titel der Veranstaltung: "Familie 4.0 – Familie in 20 Jahren".

Fachkräfteprojekt Bedientheken

Der Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V. setzt gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen ein ESF-gefördertes Projekt um, das Lebensmitteleinzelhändler im Westfälischen Ruhrgebiet bei der Suche nach Personal für den Verkauf an Bedientheken unterstützen soll. Der Projektmanager Markus Kaluza erläutert im Gespräch Herausforderungen und Ziele.

EqualPayDay

Die Regionalagentur Emscher-Lippe hat zusammen mit der Frauenarbeitsgemeinschaft Emscher-Lippe (FAGEL) einen Aktionstag zum Equal Pay Day 2018 durchgeführt. Die Veranstaltung fand in Recklinghausen statt.

Die Regionalagentur Bergisches Städtedreieck hat zum EqualPayDay 2017 interessierte Frauen aus unterschiedlichen Berufsfeldern und Karriereleveln  zum "Gehaltsverhandlungs-Speeddating" in der "AltenSchokoladenfabrik" in Wuppertal-Elberfeld eingeladen.

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