
Alles auf einen Blick: Hinweise, Berichte und Downloads zu Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation
Informationen für Zuwendungsempfangende, Berichte zu Durchführung und Evaluation, Informationen des ESF-Begleitausschuss
Informationspflichten zur Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungsempfangenden in der ESF-Förderphase 2014 - 2020
Zuwendungsempfangende von ESF-geförderten Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
- Hinweise für Zuwendungsempfangende zur Öffentlichkeitsarbeit, Broschüre herunterladen oder bestellen
- Kurzhinweise für Zuwendungsempfangende zur Öffentlichkeitsarbeit, Flyer herunterladen oder bestellen
Verpflichtendes Plakat mit Informationen zum geförderten Projekt
Zuwendungsempfangende sind verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die Förderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des ESF an einer gut sichtbaren Stelle (z.B. im Eingangsbereich) während der Projektdurchführung anzubringen. Sie können ein vom NRW-Arbeitsministerium zur Verfügung gestelltes Plakat als pdf herunterladen, bearbeiten und anschließend selbst ausdrucken; Sie können das Plakat aber auch über das Bestellsystem des Ministeriums in gedruckter Form als "Blanko-Plakat" bestellen. In diesem Fall müssen die Informationen zum Projekt später von Ihnen handschriftlich oder durch Aufkleben eines Textes ergänzt werden.
Zuwendungsempfangende aus den Bereichen Bildungsscheck, Potentialberatung, Beratung zur beruflichen Entwicklung, Fachberatung Berufliche Anerkennung und Teilzeitberufsausbildung können spezielle Plakate nutzen:
- Plakat Bildungsscheck herunterladen (PDF)
- Plakat Potentialberatung herunterladen (PDF)
- Plakat Beratung zur beruflichen Entwicklung herunterladen (PDF)
- Plakat Fachberatung Berufliche Anerkennung herunterladen (PDF)
- Posterset Teilzeitberufsausbildung als zip-Datei zum Herunterladen und bearbeiten
Berichtspflichten
Zuwendungsempfangende werden gebeten, die von ihnen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren. Die Erfüllung der Publizitäts- und Informationsauflagen wird bei Vor-Ort-Kontrollen und mit dem Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörden geprüft.
Wenn die Pflichten zur Information und Publizität nicht eingehalten werden, verstoßen Zuwendungsempfangende gegen Auflagen des Zuwendungsbescheides. Generelle oder wiederholte Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften können zur Aufhebung der Zuwendung und auch zur Rückforderung einer Förderung führen.
Standard-Formulierung
Zuwendungsempfangende verwenden folgende Standard-Formulierung:
„Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds“.
Embleme und Logos für Zuwendungsempfangende
Zuwendungsempfangende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden, sind verpflichtet, bei jeder Form der Außen- (und Innen-) Darstellung des Projektes an herausgehobener Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Hierzu werden die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union verwendet.
- Logos für Zuwendungsempfangende des MAGS
- Logos für Zuwendungsempfangende anderer Ressorts der Landesregierung
Bildungsscheck-Logos
Bildungsscheck-Beratungsstellen sowie Weiterbildungsanbieter, die den Bildungsscheck entgegennehmen, können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Bildungsscheck-Logos nutzen.
TEP-Logos
TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.
Für die Begleitung und Steuerung des ESF in Nordrhein-Westfalen ist ein Begleitausschuss eingerichtet worden. Im Rahmen der Programmbegleitung wacht der Begleitausschuss partnerschaftlich mit der Verwaltungsbehörde darüber, dass das operationelle Programm ordnungsgemäß durchgeführt wird und hat dazu die in Artikel 47 - 49 CPR festgelegten Aufgaben, Pflichten und Befugnisse.
Der Vorsitz des ESF-Begleitausschusses obliegt dem Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend dem Abteilungsleiter der Abteilung II „Arbeit und Qualifizierung“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Begleitausschuss tagt mindestens zweimal jährlich. Näheres zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich ist in einer Geschäftsordnung geregelt.
Die Protokolle der Sitzungen des ESF-Begleitausschusses stehen zum Herunterladen bereit.
- Protokoll der konstituierenden Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 05.02.2015 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 02.06.2015 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 01.12.2015 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 24.05.2016 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 29.11.2016 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 19.09.2017 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 20.02.2018 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 15.05.2018 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 07.01.2019 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 16.05.2019 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 10.12.2019 (PDF)
- Protokoll der Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 03.12.2020 (PDF)
Einladung zur Sitzung des ESF-Begleitausschusses
Die Einladung zur nächsten Sitzung des ESF-Begleitausschusses für Nordrhein-Westfalen wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Kommunikationsstrategie
Die Kommunikationsstrategie legt Informations- und Kommunikationsmaßnahmen fest, mit denen der Europäische Sozialfonds in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
Publizitätsberichte
Die ESF-Fondsverwaltung erstellt jährlich einen Bericht über die im Rahmen der ESF-Kommunikationsstrategie in NRW durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit, die über die Fördermöglichkeiten und die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds erreichten arbeitsmarktpolitischen Erfolge informiert.
Werbemedien – Postkarten
Postkarten zum Europäischen Sozialfonds steht zum Bestellen bereit.
Mustervorlagen
Als zusätzliches Angebot stellt das NRW-Arbeitsministerium zwei Mustervorlagen zur Verfügung; die Unterlagen können bei Bedarf genutzt werden.
Zur Beobachtung der Umsetzung des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen in finanzieller und materieller Hinsicht veröffentlicht die Verwaltungsbehörde einen jährlichen Durchführungsbericht sowie eine Bürgerinformation.
Durchführungsberichte
- ESF-Durchführungsbericht 2015 (PDF)
- ESF-Durchführungsbericht 2016 (PDF)
- ESF-Durchführungsbericht 2017 (PDF)
- ESF-Durchführungsbericht 2018 (PDF)
- ESF-Durchführungsbericht 2019 (PDF)
Bürgerinformationen
Zur vertiefenden Bewertung der Programmumsetzung werden gemäß des vereinbarten Evaluationsplans Evaluationsstudien auf Ebene der strategischen Ziele/Prioritätsachsen durchgeführt.
- Ex-ante-Evaluierung des ESF-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF)
- Evaluationsplan (PDF)
- Evaluierung „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ (2013)
- Evaluation des Projekts KOMET-Nordrhein-Westfalen (2015)
- Teilzeitberufsausbildung - Eine empirische Untersuchung der Programmumsetzung (2015)
- Evaluation Fachkräfteprogramm (2015)
- Evaluation der Modellprojekte öffentlich geförderte Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen (2016)
- Kein Abschluss ohne Anschluss, Evaluation der Berufs- und Studienorientierung
- Forschungsbericht (2016)
- Materialband (2016) - Kein Kind zurücklassen – Zusammenfassender Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung (2016)
- Beratung zur beruflichen Entwicklung - Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung (2018)
- Evaluierung und Monitoring des ESF-finanzierten Modellprojektes „Schritt für Schritt – Brücken bauen“ (2018)
- Evaluation Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung (2018)
- Evaluationen des Modellprojektes "Chance Zukunft"
- Statistische Analyse der IC3- und ICF-Daten im Modellprojekt „Chance Zukunft“ (2018)
- Bericht zu Evaluierung und Monitoring (2019) - Evaluation der Nachhaltigkeit der „Förderung von laufenden Kosten der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk“ (2019)
Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2014-2020 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen erhalten, werden in eine "Liste der Vorhaben" aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW veröffentlicht diese Liste und stellt somit Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern her. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013. Die Liste der Vorhaben wird voraussichtlich alle sechs Monate aktualisiert.
Informationen zum Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen
Ein Faltblatt informiert in deutscher, englischer und französischer Sprache über das Engagement Europas zur Unterstützung der Sozial- und Beschäftigungspolitik. Gleichzeitig werden zentrale Inhalte des ESF in NRW sowie Beispiele zu einzelnen Fördermaßnahmen vorgestellt, die mit Mitteln des ESF und Landesmitteln realisiert werden konnten. Die Faltblätter können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
- Faltblatt „Der Europäische Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen“ ansehen oder bestellen
- Faltblatt "The ESF in North Rhine-Westphalia" ansehen oder bestellen
- Faltblatt "Le FSE en Rhénanie du Nord-Westphalie" ansehen oder bestellen
Europäische Beschäftigungsstrategie und Europa 2020
Die Europäische Beschäftigungsstrategie wurde ins Leben gerufen, um gemeinsame Lösungen und Verfahren zu entwickeln – für mehr und bessere Arbeitsplätze in allen EU-Ländern. Die Europäische Beschäftigungsstrategie ist eng verknüpft mit der Strategie "Europa 2020 – eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum". Der Europäische Sozialfonds ist dabei eine zentrale Säule.
Durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Kommunikationsstrategie beteiligt sich die ESF-Fondsverwaltung an landesweiten Aktionen, um die Öffentlichkeit über die Interventionen des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen zu informieren.
Europäischer Sozialfonds 2014 - 2020. Landkarte zeigt Praxisbeispiele der ESF-Förderung
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt. Mit der neuen ESF-Landkarte finden Sie Projekte und Beispiele guter Praxis in den Regionen des Landes.