Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Beraterin im Gespräch mit ratsuchendem Mann

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen. Fachberatung unterstützt berufliche Entwicklung

Förderangebot: Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Die "Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (FAB) wird im Rahmen der Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)“ angeboten. Das ESF-geförderte Angebot richtet sich an alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und für ihre berufliche Laufbahn nutzen wollen.

Ausländische Abschlüsse anerkennen  – Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen über berufliche Qualifikationen aus ihren Heimatländern. Ihre Anerkennung kann die Suche nach einem passenden, der Qualifikation entsprechenden Beschäftigungsverhältnis verbessern und die berufliche Weiterentwicklung bis hin zu einer angemessenen Vergütung unterstützen. Die "Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (FBA) wird im Rahmen der Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)“ angeboten. Um die Qualität dieser Fachberatung nachhaltig sicherzustellen, arbeiten die Beraterinnen und Berater mit anderen Institutionen zusammen, die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte unterstützen, wie z.B. das IQ Netzwerk NRW.

Welche Unterstützung bietet die Fachberatung?

Das ESF-geförderte Angebot richtet sich an alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und für ihre berufliche Laufbahn nutzen wollen. Das Förderangebot der Fachberatung zielt auf die Verbesserung der beruflichen Situation der Ratsuchenden. Sie ist kostenlos und kann bis zu neun Stunden umfassen.

Die Fachberatung vermittelt umfassende Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Sie begleitet die Antragstellenden im Verfahren und unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung von beruflichen Qualifikationen.

Die Fachberatung erläutert Bescheide und Auflagen, die bei einer Teilanerkennung gemacht werden. Sie hilft, eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu finden, außerdem  berät sie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.

Warum kann es ratsam sein, vor der Beantragung eines Anerkennungsverfahrens eine Beratung in Anspruch zu nehmen?

Eine Anerkennungsberatung kann schon vor einer Antragsstellung bei der zuständigen Anerkennungsstelle zur Gleichwertigkeitsfeststellung wichtige Weichen stellen. So kann in der Beratung geprüft werden, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Nachweise kostengünstig beschafft werden können.

In vielen Fällen – das zeigt die Praxis – ist eine frühzeitige, fachkundige Beratung sinnvoll, oft sogar notwendig.

Welche Stellen beraten?

Die "Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" ist landesweit in Nordrhein-Westfalen verfügbar. Über die Beratungsstellensuche des Portals "Weiterbildungsberatung in NRW" kann man nach Auswahl des Beratungsthemas "Fachberatung ausländische Berufsqualifikationen" und Eingabe des Wohnortes eine Beratungsstelle in der Nähe finden.

Qualifikationen von Menschen mit Zuwanderungeschichte nutzen – Landesgesetz und Beratungsangebote

Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Berufsabschlüsse einfacher und fairer zu gestalten. Mit dem Landesanerkennungsgesetz hat die Landesregierung die Grundlage für ein einheitliches und rasches Verfahren zur Berufsanerkennung geschaffen.

Durch das Landesanerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen – und seinem Herzstück, dem "Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (BQFG-NRW)" – wird ein klares, einheitliches und faires Verfahren definiert, damit betroffene Zuwanderinnen und Zuwanderer ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse anerkennen lassen können.

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