Arbeitnehmerentsendung
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ Um dieses grundlegende Prinzip zu fördern, wurde die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reformiert.
In Deutschland wurden die Änderungen am 30. Juli 2020 übernommen.
Folgende Vorteile ergeben sich für entsandte Arbeitskräfte:
- Es besteht nicht nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie Zulagen und Gratifikationen.
- Kosten für Verpflegung, Unterbringung und Reisen dürfen nicht auf die Entlohnung angerechnet werden.
- Deutsche Anforderungen an von Arbeitgebern gestellte Unterkünfte müssen zwingend eingehalten werden.
- Bei einer Beschäftigung über 12 Monate hinaus, gelten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.
Weitere Informationen zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finden Sie hier.