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Familienpflegerin/Familienpfleger
Familienpflegerinnen und Familienpfleger führen selbständig und eigenverantwortlich einen Haushalt in Vertretung einer verantwortlichen Person. Dies kann vorübergehend oder von längerer Dauer sein. Familienpflege beinhaltet daher hauswirtschaftliche, pädagogische und pflegerische Aufgaben. Dabei handelt es sich überwiegend um ein niedrigschwelliges, überwiegend aufsuchendes, sozialpflegerisches familienunterstützendes Angebot, das auf Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung bzw. Pflegehilfe und / oder Sozialhilfe ausgerichtet ist.