
Gefahrstoffe und Biostoffe
Sicherer Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Herstellerinnen bzw. Hersteller und Händlerinnen bzw. Händler sind daher gefordert, Beschäftigte, Vertriebspartnerinnen bzw. -partner und Kundinnen bzw. Kunden vor gefährlichen Einwirkungen durch Gefahrstoffe und Biostoffe zu schützen.
Die Gefahrstoffverordnung
Arbeitsschutz lebt von verständlichen und eingängigen Vorschriften. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) folgt dieser Idee und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen Arbeitsschutzrecht. Die Gefahrstoffverordnung enthält bestehende und bewährte Schutzstandards und bietet Unternehmen gleichzeitig Entscheidungsspielräume.
Die Biostoffverordnung
Wie große Teile der Gefahrstoffverordnung richtet sich auch die Biostoffverordnung in erster Linie an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber. Die Biostoffverordnung enthält alle wesentlichen Vorschriften wie ein sicherer Umgang mit Biostoffen gewährleistet werden kann. Insbesondere in dem technischen Regelwerk zur Biostoffverordnung wird auf verschiedene Branchen wie die Abfallsammlung oder Laboratorien ausführlich eingegangen.
Hervorzuheben sind neu eingeführte Regelungen zur Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins oder auch Regelungen zu psychischen Belastungen beim Umgang mit Biostoffen.
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Besondere Stoffeigenschaften rufen besonders zu berücksichtigende Gefährdungen hervor. So sind zum Beispiel bei krebserzeugenden Gefahrstoffen besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Ungefähr ein Drittel der anerkannten Berufserkrankungen lässt sich auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückführen. Die Mehrzahl aller tödlich verlaufenden Berufskrankheiten basieren auf Krebserkrankungen durch Gefahrstoffexpositionen. Dies gilt es stetig zu verringern.
Die EU-OSHA informierte in Ihrer Kampagne „Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ in dem Jahr 2018-2019 umfänglich zu diesem Thema. Ziel ist es, für die Thematik zu sensibilisieren und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen voranzutreiben. Anschauliche Praxislösungen finden sich auf den Seiten der „Roadmap on Carcinogens“. Hier können auch innovative Praxislösungen eingebracht werden.
Darüber hinaus ist der sichere Umgang mit krebserregenden Gefahrstoffen auch ein Schwerpunkt der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie