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Die Landesregierung regelt mit der neuen „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Somit können Einrichtungen, die jetzt dringend Unterstützung durch medizinisches oder pflegerisches Personal oder aus anderen Gesundheitsberufen benötigen, direkt und unbürokratisch personelle Unterstützung anfordern“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Nordrhein-Westfalen treibt die Digitalisierung von Messen voran: Die Landesregierung bietet Ausstellern auf den Landesgemeinschaftsständen ab sofort auch eine digitale Marketingplattform: An diesem Montag, 9. November 2020, gehen die ersten beiden virtuellen Landesgemeinschaftsstände online - darunter die „virtual.MEDICA".
Die Ausbreitung des Coronavirus hat große Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur aktuellen Entwicklung, die Sammlung aller relevanten Verordnungen und Erlasse sowie weitere Informationen des Ministeriums zum Coronavirus stehen auf der Seite www.mags.nrw/coronavirus.
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG), das im Juli 2017 verkündet wurde, wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Das Gesetz ist bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als vier Millionen Suchtkranke. Sie sind vor allem abhängig von Alkohol, Tabak oder Medikamenten. Weniger als ein Prozent der Suchtkranken sind von illegalen Drogen abhängig. Die bereits 1991 gestartete Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte" bildet den kommunikativen Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung.
Die stationären Behandlungsmöglichkeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten in unserem Land zu verbessern, ist ein ständiger Prozess. Nordrhein-Westfalen macht sich auf den Weg, die Krankenhausplanung neu auszurichten. Grundlage dafür ist ein gut 900 Seiten starkes Gutachten, das den Ist-Zustand analysiert und Empfehlungen für die Zukunft gibt.
Rund 360 Krankenhäuser stellen in Nordrhein-Westfalen die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Das Land entscheidet über das Angebot der Krankenhäuser und entwickelt dafür Rahmenbedingungen.
Die Leistungsfähigkeit eines Gesundheitswesens misst sich an den Menschen, die darin arbeiten, und an seinen Institutionen. Sie alle tragen dafür Sorge, dass jeder Einzelne im Falle von Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit die notwendigen medizinischen und sozialen Leistungen erhält, die zu seiner Gesundung notwendig sind.
Eine am Menschen orientierte gesundheitliche Versorgung und hochwertige Pflege erfordern vor allem eines: gut ausgebildetes und motiviertes Fachpersonal, beispielsweise in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Ergotherapie, der Logopädie, der Physiotherapie und der Hebammenkunde.
Das Landeszentrum Gesundheit NRW unterstützt die Landesregierung und die Kommunen in gesundheitlichen Fragen.
Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung in NRW.