
Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen
Gemeinsam für einen besseren Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe
In Nordrhein-Westfalen sollen die Menschen in der Behindertenhilfe (also Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie Beschäftigte) sowie in damit verbundenen Einrichtungen und Dienste besser vor Gewalt geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es die Zusammenarbeit aller, die in der Eingliederungshilfe Verantwortung tragen und in weiteren, für den Gewaltschutz relevanten Bereichen.
Mit einer Auftaktveranstaltung am 27. September 2022 ist das gemeinsame Dach für einen auf mehrere Jahre angelegten, umfassenden und partnerschaftlichen Diskussions- und Umsetzungsprozess errichtet worden. Koordiniert aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, werden Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die zuständigen Leistungsträger und Leistungserbringer, mehrere Landesministerien sowie weitere Akteure der Eingliederungshilfe konkrete Maßnahmen vorbereiten und umsetzen, um Gewalthandlungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und den damit verbundenen Bereichen möglichst zu vermeiden und zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebenszufriedenheit beeinträchtigter Menschen beizutragen.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die wesentlichen Institutionen und Organisationen zur Zusammenarbeit verpflichtet, ihre Ziele definiert und die Grundlage für einen ergebnisorientierten Arbeitsprozess beschrieben.
Den Ausgangspunkt bilden dabei die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ und Beispiele guter Praxis aus Nordrhein-Westfalen.
Zu den Vorschlägen der Experten gibt es einen Text in Leichter Sprache.