Theoretische Lehrgänge
Jede Referendarin und jeder Referendar wird einer der fünf Bezirksregierungen zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in den Dienststellen der jeweiligen Ausbildungsbehörde als auch im Rahmen von 18 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Sie trägt neben der Vermittlung der allgemeinen und fachbezogenen theoretischen Kenntnisse dazu bei, die Initiative der Referendarinnen und Referendare zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.
Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erforderliches Wissen aus:
- dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht und
- dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Referendarinnen und Referendare in weiteren wichtigen Kernkompetenzbereichen geschult:
- Kommunikation,
- Rhetorik,
- Gesprächs- und Verhandlungsführung sowie
- (Mitarbeiter-)Führung
Praktische Ausbildungswochen
Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in einer der fünf Bezirksregierungen. Referendarinnen und Referendaren werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten befähigen. Gleichzeitig wird das Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Die Referendarinnen und Referendare lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie werden mit vielfältigen Aufgaben betraut:
- Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
- Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art,
- selbständigen Durchführung von Dienstgeschäften im Innen- und Außendienst,
- Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
- Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen
- Auswertung von Außendienstgeschäften und
- Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.
Hospitation
Ergänzt wird die theoretische und praktische Ausbildung durch insgesamt dreiwöchige Hospitation in anderen Institutionen des Arbeitsschutzes. Dabei lernen die Referendarinnen und Referendare die Arbeitsweise folgender Institutionen kennen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA),
- Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA),
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS),
- eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Dauer der Qualifizierung
Die Qualifizierung dauert 24 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate verkürzt werden. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren, eine Hausarbeit und Beurteilungen der praktischen Ausbildung überprüft. Die Qualifizierung schließt mit einer Staatsprüfung, in Form einer mündlichen Abschlussprüfung inklusive eines Aktenvortrags, ab.
Höhe der Qualifizierungsvergütung
Stand 01.12.2022: 1.583,28 Euro eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.