Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte) eine Pauschale. Die Leistungen für das Schulbedarfspaket werden jährlich angepasst (wie auch der Regelbedarf). Sie beziehen sich allerdings auf das Kalenderjahr und nicht auf das Schuljahr. Für das in 2022 liegende 1. Schulhalbjahr kann ein Betrag in Höhe von 104 Euro beansprucht werden, für das in 2022 liegende 2. Schulhalbjahr 52 Euro.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule bzw. eine Schule mit einem besonderem Profil nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.
Gemeinsames Mittagessen
Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.