Wo kann die Leistung beantragt werden – wer unterstützt, informiert und berät dabei?
Die Leistung kann beim zuständigen Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger wohnen, beantragt werden. Für diejenigen, die innerhalb einer Einrichtung leben, ist die Verwaltung ihres letzten Wohnortes vor Aufnahme in die Einrichtung zuständig.
Unterstützung bei der Antragstellung, Beratung und Information leisten auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.