Mittagessen für benachteiligte Kinder

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Lächendes Mädchen hält ihr Mittagessenteller in die Kamera. Im Hintergrund sind Kinder in der Schlange zur Essensausgabe.

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit"

Unterstützung für Kinder, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten

Die meisten Kinder in Nordrhein-Westfalen leben in sozial und wirtschaftlich sicheren Verhältnissen. Doch trotz vielfältiger Bemühungen zur Verbesserung der Situation von Familien und Kindern wachsen immer noch Kinder in benachteiligten Verhältnissen auf. Ihnen zu helfen, ist besonderes Anliegen der Landesregierung. So initiierte das nordrhein-westfälische Sozialministerium unter anderem den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit".

 

Wichtige Hinweise:
Neuregelung seit dem Schuljahr 2020/2021

Nach der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes lief das frühere Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus und wurde im Jahr 2011 durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt. Im Rahmen dieses Programms werden Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unterstützt.

Gefördert werden Kinder und Jugendliche, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
 
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist ein überarbeiteter, entbürokratisierter und erweiterter Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Kraft getreten.

Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 
Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass in analoger Anwendung der Rechtsvorschriften für Bildung und Teilhabe seit dem 1. August 2019 auch beim Härtefallfonds der Eigenanteil der Eltern entfallen ist.
 

Weitere Informationen

Anlagen zu den Förderrichtlinien

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