Förderung der Weiterbildungsassistenz
Darüber hinaus werden Weiterbildungsassistentinnen mit 500 Euro monatlich unterstützt, die in den Förderregionen ihre Weiterbildungszeit in Hausarztpraxen absolvieren. Auch die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einer Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) wird durch das Land in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert. Diese EVAs sollen die Hausärzte insbesondere bei Hausbesuchen entlasten. Mit Blick auf die Errichtung von Lehrpraxen beteiligt sich das Land zudem einmalig mit bis zu 10.000 Euro an den entsprechenden Investitionskosten.