Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus werden Weiterbildungsassistentinnen mit 500 Euro monatlich unterstützt, die in den Förderregionen ihre Weiterbildungszeit in Hausarztpraxen absolvieren. Der gleiche monatliche Förderbetrag ist im Rahmen eines „Qualifizierungsjahres“ sowie einen „Quereinstieg“ für Ärztinnen und Ärzte bestimmter Facharztgruppen möglich, wenn sie zukünftig beispielsweise aus dem stationären in den ambulanten hausärztlichen Bereich wechseln wollen.
Auch die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einer Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) wird durch das Land in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert. Diese EVAs sollen die Hausärzte insbesondere bei Hausbesuchen entlasten.
Mit Blick auf die Errichtung von Lehrpraxen beteiligt sich das Land zudem einmalig mit bis zu 10.000 Euro an den entsprechenden Investitionskosten.