
Informationen zur E-Zigarette
Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten
Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen dann nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Arbeitgeber dürfen weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Entsprechend sind Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst worden. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist unter 18 Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin.
In der Begründung für die entsprechenden Änderungen im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetzes heißt es, dass nach Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums beim Dampfen von elektronischen Inhalationsprodukten Substanzen entstehen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Das gilt auch für nikotinfreie Liquids. Zu den Gefahren beim Konsum von Nikotin verweist die Begründung unter anderem auf die Suchtgefahr. Zudem könne der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien elektronischen Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.