
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) - Vereinbarungen für "NRW-Weg" und Qualitätssicherung
Landesregierung bestätigt den Zugang zu Behindertenwerkstätten für Menschen mit schweren Behinderungen – Vereinbarung und Beitrittserklärung zu Qualitätssicherung und Gewaltprävention
Werkstätten für behinderte Menschen: "NRW-Weg" der Inklusion – Vereinbarungen und Beitrittserklärung zum Herunterladen
Zwei Vereinbarungen sichern in Nordrhein-Westfalen Zugang und Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen und stärken Qualitätssicherung und Gewaltprävention in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Getragen werden die Vereinbarungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung Westfalen, Rheinland und Bund sowie den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von verschiedenen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung.
Bereits 20 Prozent der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention beigetreten. Die Vereinbarung findet trotz der Herausforderungen durch die Corona-Virus-Pandemie immer mehr Unterzeichner. Minister Laumann: "Ich bin sehr zufrieden, wünsche mir aber einen nahezu vollständigen Beitritt aller nordrhein-westfälischen Werkstätten samt den Interessenvertretungen."
Den Onlinetext finden Sie hier in Kürze auch in leichter Sprache.
Zugang zu Werkstätten für Menschen mit schweren Behinderungen
Die „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ verbessert den Zugang zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Nordrhein-Westfalen ermöglicht als bislang einziges Bundesland den Zugang zu Werkstätten auch für Menschen mit schweren Behinderungen. Der NRW-Weg für Inklusion wird mit der Vereinbarung nicht nur für die Zukunft gesichert, sondern auch qualitativ weiterentwickelt.
- Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfalischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern (PDF)
- Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit für Menschen mit sehr schweren Behinderungen in Werkstätten und bei anderen Leistungs-Anbietern in Nordrhein-Westfalen. (Leichte Sprache)
Qualitätssicherung und Gewaltprävention
In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in den Werkstätten für behinderte Menschen im Mittelpunkt. Eckpunkte sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den genannten Themen.
Zur Gewaltprävention ist zum Beispiel vorgesehen, dass Werkstätten, die sich der Vereinbarung anschließen, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht. Menschen mit Behinderung sollen zudem befähigt und gestärkt werden, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
- Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (PDF)
- Rahmen-Vereinbarung über Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz für Werkstätten in Nordrhein-Westfalen (Leichte Sprache)
Der Rahmenvereinbarung zu Qualitätssicherung und Gewaltprävention können Werkstätten für behinderte Menschen und Werkstatträte als Interessenvertretung der dort Beschäftigten jederzeit beitreten.
Die Beitrittserklärungen können dem Landesarbeitsministerium per Post oder Email zugeleitet werden:
Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Referat VI B 3
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: doris.dicke@mags.nrw.de