Jobcenter

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Jobcenter in Nordrhein-Westfalen

Leistungsgewährung und Vermittlung in Arbeit

Die Jobcenter sind für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Vermittlung in Arbeit zuständig.

Jobcenter in Nordrhein-Westfalen

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die beispielsweise länger als ein Jahr arbeitslos sind oder deren Erwerbseinkommen zur Deckung des  Lebensunterhalts nicht ausreicht - und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen - werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

unterstützt. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Berechtigten zu stärken, damit sie ihren Lebensunterhalt zukünftig unabhängig von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Die Leistungsgewährung erfolgt in NRW durch 53 Jobcenter. Über die nachfolgende Landkarte oder über die Liste finden Sie die Jobcenter in NRW; klicken Sie auf den jeweiligen Kreis bzw. die jeweilige Stadt oder wählen Sie das zuständige Jobcenter über die Liste aus!


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Träger der Leistungen sind

  • die Bundesagentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)
  • und die Kreise und kreisfreien Städte (z.B. Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bildungs- und Teilhabepaket, Schuldnerberatung, Kinderbetreuung).

Unterstützung für Jobcenter

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechts- und Fachaufsicht über die 18 zugelassenen kommunalen Träger (besondere Einrichtungen) und über die 35 kommunalen Träger, die mit der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung errichtet haben. In dieser Funktion unterstützt das Ministerium die Jobcenter insbesondere mit Arbeitshilfen zu den Themenfeldern "Bedarfe für Unterkunft und Heizung" und zum "Bildungs- und Teilhabepaket" und wirkt auf eine rechtmäßige Leistungsgewährung hin.

Darüber hinaus schließt  das Ministerium jährlich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den zugelassen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument zur Zielerreichung im SGB II ab. Diese umfassen insbesondere die Ziele

  • Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
  • die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und die
  • Verbesserung der sozialen Teilhabe.

Das Arbeitsministerium NRW unterstützt zudem die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Geschäftsprozesse in den Jobcentern. So bearbeitet das Ministerium gemeinsam mit den Jobcentern zentrale Fragen im Kontext der Qualitätssicherung des SGB II und gibt unter anderem im Rahmen von landesspezifischen Modellprojekten neue Impulse für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW.

MIAR – Projekthandbuch: Integration von Menschen mit Behinderung

Wie beraten, qualifizieren und fördern die Jobcenter in NRW Menschen mit Handicap und welche Möglichkeiten im Rahmen des SGB II können sich eröffnen? Die Jobcenter Wuppertal, Kreis Unna und StädteRegion Aachen haben im Rahmen des ESF-geförderten Modellprojektes „Miteinander Arbeiten - MIAR“ ein Projekthandbuch für Jobcenter entwickelt. Neben Analysen und Erfahrungen werden auch konkrete Produkte und Handlungsempfehlungen für Jobcenter in NRW vorgestellt.

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