
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Eine zentrale Aufgabe besteht in der Behandlung seelisch erkrankter oder seelisch bedingt körperlich kranker Kinder und Jugendlichen durch Psychotherapie sowie der begleitenden Psychotherapie der Beziehungspersonen.
Vorher begonnene Psychotherapien können bei besonderer Begründung über das vollendete 21. Lebensjahr fortgesetzt werden. Erwachsene fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Mit einer Approbation durch die zuständigen Behörden wird den entsprechenden Personen die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erteilt.