
Fragen und Antworten zur Krankenhausplanung
Wissenswertes rund um den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen
Effektive Steuerung, Transparenz, Qualität – Eckpfeiler der Krankenhausplanung
Mit dem Krankenhausplan 2022 wurde eine differenzierte Planungssystematik eingeführt, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.
Das neue Planungssystem führt einheitliche und überprüfbare Qualitätsvorgaben je Versorgungsangebot für alle Krankenhäuser ein. Die Krankenhausplanung legt nicht mehr wie zuvor vorrangig die starre Plangröße Bett zu Grunde, sondern geht von den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen aus. Damit orientiert sich die Krankenhausplanung stärker als bisher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen.
Krankenhausplanung
Was ist ein Krankenhausplan?
Die Bundesländer sind für die Sicherstellung der stationären, medizinischen Versorgung der Bevölkerung verantwortlich. Dafür stellen sie einen eigenen Krankenhausplan auf. Mit der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan (sogenannte „Plankrankenhäuser“) hat das Krankenhaus eine vereinbarte Versorgung zu gewähren und hat im Gegenzug Anspruch auf Fördermittel des Landes.
Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.
Im Detail:
Der Krankenhausplan setzt sich gemäß § 12 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens (KHGG NRW) aus Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten zusammen. Die Rahmenvorgaben, umgangssprachglich auch „Krankenhausplan“ genannt, geben die allgemeinen qualitativen und strukturellen Bedingungen vor, die ein Krankenhaus erfüllen muss, damit es einen medizinischen Versorgungsauftrag erhalten kann. Die regionalen Planungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben in den nordrhein-westfälischen Regionen. Hier werden die Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser nach umfassenden regionalen Verhandlungen vergeben.
Warum gibt es eine neue Krankenhausplanung?
In einem Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft wurde festgestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen – mit einigen Ausnahmen – eine nahezu flächendeckende stationäre Versorgung gibt. Allerdings wurde auch deutlich, dass die Krankenhauslandschaft sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientiert.
Nordrhein-Westfalen hat daraufhin die Krankenhausplanung neu ausgerichtet. Der Zuspruch aus den fachlichen Reihen unterstreicht, dass dieser Weg richtig und bundesweit vorbildlich ist.
Der Krankenhausplan 2022 stellt vor allem die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt – und auch die Beschäftigten und Krankenhäuser profitieren.
Mit dem neuen Plan kann das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten. Grundlage dafür ist eine Ausrichtung anhand des tatsächlichen Bedarfs: Es wird nun auf Basis von konkreten Fallzahlen und Qualitätsvorgaben geplant. All das konnte der bisherige Krankenhausplan nicht leisten.
Was regelt der neue Plan?
Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Krankenhausplan 2022 eine differenzierte Planungssystematik eingeführt, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.
Was ist im bisherigen Plan weniger gut gelaufen?
Der Plan von 2013 war sehr allgemein gehalten. Qualität und Bedarf konnten kaum kontrolliert werden. Die Krankenhäuser konnten weitgehend selbst entscheiden, welche Leistungen sie erbringen.
Der Plan von 2013 war sehr allgemein gehalten. Die Qualität konnte kaum kontrolliert und der tatsächliche Bedarf bzw. Leistungsumfang konnte nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Die Krankenhäuser haben weitgehend selbst entscheiden, welche Leistungen sie erbringen.
Die Folge war oft ein unproduktiver Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Patientinnen und Patienten, Geld und Personal. Das führte zu wirtschaftlichem Druck auf viele Einrichtungen.
Grundlage für die Planung war die starre Zahl der Betten – nicht der tatsächliche Bedarf vor Ort. Das führte auch zu Über- oder Unterversorgung in einigen Regionen.
Was macht der neue Plan nun anders?
Mit dem Krankenhausplan 2022 werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden. Mit insgesamt 64 Leistungsgruppen (60 somatische, 4 psychiatrische) wird das differenzierte Versorgungsbild je Krankenhaus nun deutlicher als bisher.
Jede Leistungsgruppe ist an Qualitätskriterien geknüpft, die eine hochwertige Versorgung sicherstellen.
Die Verteilung der Versorgungsaufträge erfolgte bisher – und auch in den anderen Bundesländern – anhand der Bettenangaben. Dem Krankenhaus wurde eine Bettenanzahl zugeschrieben, die es aufzustellen hat. Wie viele Patientinnen und Patienten aber wirklich in den aufgestellten Betten lagen, ist in dieser Vorgehensweise nicht ersichtlich. Daher plant das Land NRW nun näher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen – anhand von Fallzahlen. Nachrichtlich wird die Bettenanzahl den Krankenhäusern angegeben. Anhand einer Bedarfsermittlung und -prognose kann in den regionalen Planungskonzepten auf Basis tatsächlich erbrachter Fallzahlen verhandelt werden, welches Krankenhaus welche Leistung erbringen soll.
Bei der Verteilung der Versorgungsaufträge wird selbstverständlich darauf geachtet, dass eine angemessene Erreichbarkeit der Leistungsangebote für die Bevölkerung sichergestellt ist.
Die Versorgungslandschaft wird transparenter und die Patientinnen und Patienten können sich noch mehr darauf verlassen, dass das Krankenhaus, welches eine bestimmte Leistung erbringt, Erfahrung hat und die Qualitätsvorgaben erfüllt.
Wer hat den Krankenhausplan entwickelt?
Die Rahmenvorgaben wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet.
Dafür wurde die Arbeitsgruppe Krankenhausplanung eingerichtet, die sich mit der grundlegenden Gestaltung des Plans beschäftigt hat. Die Unterarbeitsgruppen Somatik und Psychiatrie befassten sich mit der detaillierten Definition und Ausarbeitung der Leistungsgruppen und Leistungsbereiche.
Weitere Akteure:
- Das Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert hat die Arbeitsgruppen mit externem Know-how unterstützt
- Medizinische Fachgesellschaften wurden angehört.
Nach der Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Februar 2022 das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Was wird durch den neuen Plan besser für mich als Patient?
Die Qualität der Krankenhäuser wird künftig besser kontrolliert. So können sich Patientinnen und Patienten in Zukunft noch stärker darauf verlassen, dass die Krankenhäuser nur die Leistungen erbringen, für die sie auch die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die richtige Ausstattung haben.
Es sollen nicht mehr mehrere Krankenhäuser auf engstem Raum genau das Gleiche anbieten. Denn die doppelte Vorhaltung technischer und personeller Ausstattung − von teilweise eng benachbarten Krankenhäusern − kostet wertvolle Investitionsmittel und bindet medizinisches Fachpersonal, das konzentriert an weniger Häusern die medizinische Versorgung verbessern kann.
Kann ich mir ein Krankenhaus zur Behandlung aussuchen?
Ja, die freie Krankenhauswahl ist ein wichtiges Gut, das auch mit dem neuen Krankenhausplan gesichert bleibt.
Muss ich künftig weit fahren, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Ein Krankenhaus zur Grundversorgung muss innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto von 90 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen erreicht werden können. Zum Vergleich: Bundesweit gilt eine Orientierungsgröße von 30 Minuten.
Was umfasst die Grundversorgung?
Hier geht es um die stationäre Versorgung von häufigen Krankheiten. Dazu zählen Krankheitsbilder auf den Gebieten „Innere Medizin“ und „Chirurgie“, die keiner hochspezialisierten Diagnostik und Therapie bedürfen. Beispiele sind ein gebrochener Arm oder eine Blinddarmoperation.
Ist die schnelle Notfallversorgung gesichert?
Ja, auch die Notfallversorgung erfolgt wohnortnah. Alle Krankenhäuser sind zur allgemeinen Hilfeleistung im Notfall verpflichtet. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits Vorgaben gemacht, die natürlich auch im neuen Krankenhausplan berücksichtigt wurden.
Die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen wird durch den neuen Krankenhausplan weiter verbessert: Denn der neue Plan stellt sich, dass Rettungswagen nur Krankenhäuser anfahren, die für die entsprechende Versorgung technisch und fachlich ausgestattet sind.
Was ist mit komplizierten Eingriffen – muss ich zu einer OP in ein weit entferntes Krankenhaus?
Der Plan stellt eine angemessene Erreichbarkeit sicher. Je seltener und spezialisierter eine Leistung ist, desto längere Anfahrtswege müssen möglicherweise in Kauf genommen werden. Auch hier sichert der Plan eine gleichmäßige Verteilung von Krankenhäusern mit entsprechenden Angeboten in ganz Nordrhein-Westfalen: Es wird also keine bevorzugten oder benachteiligten Postleitzahlengebiete geben.
Dem möglicherweise längeren Anfahrtsweg steht eine Verbesserung der erhaltenen Versorgung gegenüber. Denn durch die künftig stärkere Kontrolle der Qualität der Krankenhäuser können sich Patientinnen und Patienten noch mehr darauf verlassen, dass das angefahrene Krankenhaus, die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die richtige Ausstattung hat.
Ich habe in einem halben Jahr eine OP geplant. Was ist, wenn das Krankenhaus diese Leistung dann nicht mehr anbietet?
Der neue Krankenhausplan ändert nichts an bestehenden OP-Terminen. Für die Umstellung auf den neuen Plan ist genug Zeit vorgesehen. Übergangsvorschriften werden regeln, dass die Krankenhausleitung genau weiß, zu welchem Zeitpunkt es welche Leistung übernehmen oder eben auch nicht mehr erbringen soll. Dies kann also im Vorfeld bei planbaren Operationen berücksichtigt werden.
Gibt es genug Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen?
Die bestehenden Krankenhäuser decken den stationären Leistungsbedarf fast vollständig, wie das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019 aufzeigt. Im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist im teilstationären Rahmen ein Ausbau der Krankenhausstrukturen notwendig.
Wie sind die Krankenhäuser in der alten Krankenhausplanung verteilt?
In den Ballungszentren des Landes besteht tendenziell eine medizinische Überversorgung und in dem ländlichen Raum teilweise eine Unterversorgung. Das zeigt das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019.
In Regionen mit einer hohen Dichte haben demnach die Krankenhäuser relativ geringe Fallzahlen bei speziellen Leistungen, für die eigentlich besonders viel Routine und Erfahrung erforderlich sind.
Wieviel wird in die Krankenhäuser investiert?
Im Zeitraum von 2023 bis 2027 will die Landesregierung 2,51 Milliarden Euro zur Umsetzung der Krankenhausplanung einsetzen. Außerdem ist mit dem Haushalt 2023 die Pauschalfinanzierung um 195 Millionen Euro auf 765 Millionen Euro erhöht worden.
Werden Krankenhäuser schließen?
Eine Schließung ist immer eine unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers – nicht der Landesregierung.
In den vergangenen Jahren war insbesondere die Konkurrenz unter Krankenhäuser Grund für wirtschaftlichen Druck und dadurch für Schließungen. Diese Schließungen gefährden gerade in ländlichen Regionen die wohnortnahe Versorgung.
Hier steuert der Krankenhausplan gegen: durch mehr Kontrolle und Effizienz. Es geht darum, medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Strukturen zu schaffen, um eine effiziente Krankenhausplanung und die bestmögliche Qualität der medizinischen Versorgung zu erreichen.
Ich arbeite in einem Krankenhaus. Ist mein Arbeitsplatz weiterhin sicher?
Ja, denn für eine erfolgreiche Umsetzung des Krankenhausplans braucht es engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei der Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft werden die Pflegekräfte, die Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser mitgenommen. Ohne sie ist eine gute Versorgung nicht denkbar.
Werde ich an ein anderes Krankenhaus versetzt?
Spezialisierte Leistungen werden künftig von weniger Krankenhäusern angeboten. Versetzungen von Klinikpersonal durch die Krankenhäuser können die Folge sein.
Gleichzeitig können Versetzungen die Folge der Schließung einzelner Standorte oder auch Leistungsverlagerungen zwischen Standorten sein. Diese sind jedoch immer eine unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers – nicht der Landesregierung.
Kern des neuen Krankenhausplans ist nicht die Schließung von Standorten, sondern die Stärkung der Landschaft durch ein wirtschaftlich tragfähiges Versorgungsangebot je bedarfsnotwendigem Krankenhausstandort.
Inwiefern kann der neue Krankenhausplan dem Personalmangel an Krankenhäusern begegnen?
Zurzeit bieten viele Krankenhäuser spezialisierte Leistungen an, ohne dass diese vor Ort nötig sind. So wird qualifiziertes Personal unnötig gebunden – das an anderer Stelle fehlt, wo es dringend benötigt wird. Daher kann der neue Plan diese Situation verbessern.
Der Fachkräftemangel in allen Gesundheitsfachberufen ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei ist es auch wichtig, dieses Thema mit Blick auf die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität der Berufe anzugehen. Hier sind viele Aspekte außerhalb der Krankenhausplanung relevant, beispielsweise die Ausbildungsbedingungen, die Vergütung und vieles mehr.
Welche Arten von Trägern gibt es?
Öffentliche Träger (z.B. kommunale) | 77 Krankenhäuser (23%) |
Private Träger | 49 Krankenhäuser (15%) |
Freigemeinnützige Träger (z.B. kirchliche) | 211 Krankenhäuser (63%) |
(Stand 2020. Quelle: Grunddaten der Krankenhäuser - Fachserie 12 Reihe 6.1.1 - 2020 (Korrekturversion vom 22.04.2022) (destatis.de) S. 23)
Bleibt die Trägervielfalt bestehen?
Ja. Alle Träger brauchen Planungssicherheit – und die gibt ihnen der neue Krankenhausplan. So stärkt er die Trägervielfalt. Ohne einen neuen Krankenhausplan würde die Trägervielfalt in Nordrhein-Westfalen mehr und mehr in Gefahr geraten.
Haben kleine Krankenhäuser noch eine Zukunft?
Ja. Ohne den neuen Plan ist die vielfältige Landschaft mit kleinen und großen Krankenhäusern gefährdet – denn es fehlt an einer effektiven Planung. Der neue Krankenhausplan gibt auch die Möglichkeit, den kleinen Krankenhäusern, die wir brauchen, ein Versorgungsspektrum zuzuweisen, mit dem sie wirtschaftlich gut zurechtkommen können. Deswegen ist der Plan auch für kleine Krankenhäuser eine Chance und unterstütz diese Häuser mehr als ein ungesteuerter Wettbewerb.
Wie wird die Qualität eines Krankenhauses sichergestellt?
Nur wenn Krankenhäuser bestimmte Mindestvorgaben erfüllen, dürfen sie die entsprechenden Leistungen anbieten. Die Qualitätskriterien gliedern sich in
- die Erbringung verwandter Leistungsgruppen,
- die Vorhaltung bestimmter Geräte,
- fachärztlichen Vorgaben und
- weiteren Struktur- und Prozesskriterien.
So sichert der neue Krankenhausplan Qualitätsstandards.
Alle Krankenhäuser, die einen Versorgungsauftrag erhalten haben, müssen die erforderliche Strukturqualität nachweisen – unabhängig von deren Trägerschaft oder Größe.
Bewerben sich mehr Krankenhäuser als notwendig für einen Versorgungsauftrag, wird anhand weiterer Qualitätskriterien das Krankenhaus ausgewählt, das den größten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Bevölkerung darstellt.
Wer trifft diese Entscheidungen über das Leistungsangebot?
Über das Leistungsangebot entscheiden viele beteiligte Akteure in regionalen Planungsverfahren.
Zuerst verhandeln die betroffenen Krankenhäuser mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Hierbei werden auch die Qualitätsmerkmale geprüft und die Versorgungsstrukturen von einzelnen Regionen konkret verhandelt.
Dann folgt eine Prüfung und Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung und das Ministerium. Vor einer abschließenden Entscheidung werden weitere Akteure einbezogen. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, kann die örtliche Bezirksregierung zur Förderung des Verfahrens zu Regionalkonferenzen einladen und/oder externe Moderatoren einbinden. Die abschließende Entscheidung trifft das Ministerium.
Zu den weiteren Beteiligten zählen z.B. der Landesausschuss für Krankenhausplanung, die einzelnen kreisfreien Städte und Kreise sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mit dem Krankenhausplan 2022 wird das Planungsverfahren transparenter und die Beteiligten werden früher eingebunden. Hierzu wurde auch das Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert. Das Verfahren endet mit einem Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vor Ort. Dieser wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Aus diesem ergibt sich genau, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen soll.
Wie entscheidet sich, welches Krankenhaus was anbieten darf?
Im Rahmen der regionalen Planungsverfahren wird geprüft, ob das Krankenhaus die vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die gewünschte Leistungsgruppe erfüllt.
Gibt es mehr Bewerber für eine Leistungsgruppe als benötigt werden, um den regionalen Bedarf zu decken, wird das am besten geeignete Krankenhaus ausgewählt. Das geschieht unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.
Kriterien für die Auswahlentscheidung sind
- Der krankenhausplanerische Bedarf
- Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die gewünschte Leistungsgruppe
- Erfüllung weiterer Auswahlkriterien für die gewünschte Leistungsgruppe
- Regionale Verteilung
- Fallzahl
- Erbringung verwandter Leistungsgruppen am Standort (statt in Kooperation)
Wie kann sich ein Krankenhaus für die Aufnahme in den Plan bewerben?
Krankenhäuser, die bislang noch nicht in den Krankenhausplan aufgenommen sind, können hier einen Antrag stellen: Antragsassistent im Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Wann wurde der neue Plan veröffentlicht?
Die neuen Rahmenvorgaben des Krankenhausplans sind am 27. April 2022 veröffentlicht worden.
Wann wird was umgesetzt?
Der Startschuss für die praktische Umsetzung dieser Rahmenvorgaben fiel am 1. September 2022. Der weitere Zeitablauf für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
- Ab dem 17. Oktober 2022 konnten die Krankenhäuser ihre Antragsunterlagen digital in eine eigens dafür bereitgestellten Plattform einstellen.
- Seit 17. November 2022 laufen die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. Dafür sieht das nordrhein-westfälische Krankenhausgestaltungsgesetz einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor.
- Die Verhandlungsergebnisse liegen nun den Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörden zur Prüfung vor.
- Auch weitere Beteiligte werden in den Prozess mit einbezogen, z.B. Beispiel die Kommunen und Kreise. Bei Bedarf können zudem noch offene Fragen in Konferenzen zur Krankenhausplanung besprochen werden.
- Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis 2024 neu erteilt werden.
Wird es eine Übergangsphase geben?
Bis Ende 2024 sollen die neuen Feststellungsbescheide erlassen werden, die die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser neu zuteilen. Ein neuer Versorgungsauftrag ist grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten umzusetzen. Sind zur Umsetzung Baumaßnahmen erforderlich, wird die Zeit für die Umsetzung der Baumaßnahme von der zuständigen Behörde im Einzelfall festgelegt.
Wann wird die Umstellung der Krankenhauslandschaft auf den neuen Plan abgeschlossen sein?
Bis Ende 2024 sollen die planerischen Entscheidungen abgeschlossen sein. Auf Basis dieser Entscheidungen werden dann die Umsetzungsschritte vor Ort erfolgen. Eine genaue Prognose für diesen Umsetzungszeitraum kann, derzeit nicht getroffen werden.
Was ist das Ziel der Krankenhausreform des Bundes?
Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser sind von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.
Dabei soll das System der Fallpauschalen systematisch überwunden werden, wo Vorhaltekosten und Leistungskomplexe eine größere Rolle spielen und die Durchökonomisierung der Medizin vermieden wird.
Ziel ist es, den Krankenhäusern Pauschalen für die Vorhaltung einer guten Versorgung zu geben.
Welche Auswirkungen hat die Bundesreform auf die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen?
Bund und Länder sehen den großen Reformbedarf und wissen: Eine Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung ist zwingend notwendig.
Nordrhein-Westfalen hat sich hier mit allen Beteiligten des Krankenhauswesens bereits auf einen sehr guten Weg gemacht. Derzeit besteht noch in einigen wichtigen Punkten weiterhin Gesprächsbedarf zwischen Bund und Ländern. Ziel muss es am Ende sein, dass unsere Krankenhausstrukturen eine verlässliche strukturelle und finanzielle Basis haben und die Patientinnen und Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Auf Wunsch aller Beteiligten an der Krankenhausplanung wird der Planungsprozess in Nordrhein-Westfalen im gemeinsam beschlossen Zeitplan fortgesetzt.