
Marktüberwachung Chemikalien
Sichere Produkte im Haushalt und Betrieb
Die Überwachung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen dient dem Arbeits-, Verbraucher und Umweltschutz und ist das Hauptanliegen der Marktüberwachung im Bereich Chemikaliensicherheit. Das Spektrum der zu überwachenden Produkte reicht von Haushaltschemikalien wie Sanitärreiniger, Heimwerkerprodukte wie Farben und Lacke über Biozidprodukte wie Insektensprays und Desinfektionsmitteln bis hin zu Wasch- und Reinigungsmitteln. Die Marktüberwachung Chemikalien trägt dazu bei, unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten und setzt die Einhaltung chemikalienrechtlicher Regelungen durch. Damit unterscheidet sie sich von vielen anderen Bereichen der Marktüberwachung, die eher auf den Schutz vor Täuschung (wie bei Herkunftsangaben), Übervorteilung oder Energieeffizienz ausgerichtet sind.
Die Bundesländer haben ein Marktüberwachungsprogramm 2015-2019 erstellt, das auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) verfügbar ist:
In NRW sind die Bezirksregierungen für die Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Bestimmungen bei Herstellern, Importeuren und Großhändlern sowie die Kreise und kreisfreien Städte für die Überwachung bei Einzelhändlern zuständig. In der Verwaltungsvorschrift Chemikaliensicherheit (ChemVwV) sind die Standards für das Verwaltungshandeln, eine gleichwertigen Vollzugspraxis und einheitliche Qualitätsstandards in NRW beschrieben.
Häufig werden im Haushalt Chemikalien wie Backofenspray, Desinfektionsmittel, Entkalker, Imprägnierspray, oder Putz- und Reinigungsmittel eingesetzt. Bei richtigem und verantwortungsvollem Umgang ist der Einsatz kein Problem. Deshalb sind Warnhinweise und Piktogramme auf dem Etikett angebracht, die zu beachten sind.
Um insbesondere Kleinkinder vor Vergiftungen zu schützen, müssen Behälter von giftigen oder ätzenden Chemikalien oder solchen, die zu Lungenschäden führen können, einen kindergesicherten Verschluss haben.
Die Behörden in Nordrhein-Westfalen überprüften Im zweiten Halbjahr 2017 die Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Informationsanforderungen an Wasch- und Reinigungsmittel. Es wurden Insgesamt 299 Produkte in 298 Geschäften überprüft. Es ergab sich eine Gesamtmängelquote von 49% (bei 299 überprüften Wasch- und Reinigungsmitteln und 146 Beanstandungen bei 146 beanstandeten Produkten).
Die Behörden in Nordrhein-Westfalen überprüften in 2018 erneut die Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Informationsanforderungen an Wasch- und Reinigungsmittel, um festzustellen, ob sich das Gesamtbild verbessert. Die Gesamtmängelquote betrug nun 100 Prozent. Es wurden Insgesamt 73 Produkte in 75 Geschäften des Fachhandels überprüft.
Im zweiten Halbjahr 2017 führten die Behörden in Nordrhein-Westfalen eine Überwachungsaktion durch, die die Überprüfung der Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Informationsanforderungen an Beduftungsmitteln für den gewerblichen und den privaten Bereich im Fokus hatte. Insbesondere Marktstände auf jahreszeitüblichen Märkten sollten kontrolliert werden. 98 Betriebe wurden insgesamt überprüft: 21 Stände auf Freizeit-/Wochen-/ Flohmärkten (23 %) und 4 Stände auf Kirmessen (5 %), sodass mehr als ein Viertel der untersuchten Betriebe Marktstände waren. In den 98 Betrieben wurden 686 Produkte geprüft. 517 Beanstandungen wurden dabei festgestellt. Einige Produkte wiesen mehrere Mängel auf. Die Gesamtmängelquote betrug 50 % (bei 686 geprüften Produkten und 517 Beanstandungen). Bei den kontrollierten Produkten wurden 478 Verstöße gegen die Anforderungen der CLP-VO (z. B. Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) 9 ermittelt, davon betrafen 9 Verstöße mangelhafte Verpackungen. Die Anzahl der Beanstandungen gegen Einstufung und Kennzeichnung beliefen sich auf 469, also 90 % der festgestellten Mängel.
Auch im Jahre 2019 überprüften Behörden in Nordrhein-Westfalen in einem Projekt die Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von speziellen Beduftungsmitteln. Der Fokus des Projektes richtete sich auf die Anforderung, dass Produkte nicht „attraktiv für Kinder“ sein dürfen (Artikel 35 CLP-Verordnung). Deshalb wurden Raumbeduftungsmittel für Fahrzeuge überprüft.
Insgesamt wurden 59 Produkte aus 12 Einzelhandelsgeschäften intensiver geprüft. Es sind 127 Mängel festgestellt worden.
Nur bei einem Viertel der überprüften Produkte gab es keine Beanstandungen.
Etwas weniger als die Hälfte der Verstöße (48%) sind Mängel in der Einstufung und Kennzeichnung. 34,6% der Mängel betreffen das Design des Produktes und/oder der Verpackung. Weitere 15% der Mängel beziehen sich auf die überprüften Produkte, die nicht den Angaben im Sicherheitsdatenblatt entsprechen bzw. bei denen die Angaben im SDB falsch oder widersprüchlich sind.