Masseurin/Masseur / Medizinische Bademeisterin/Medizinischer Bademeister

Bild des Benutzers Webworker.Hivric
Gespeichert von Webworker.Hivric am 27. August 2021
2 Hände massieren eine Rücken

Masseurin/Masseur / Medizinische Bademeisterin/Medizinischer Bademeister

Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen bzw. Masseure und medizinische Bademeister entwickeln nach ärztlicher Verordnung oder Patientenwunsch individuelle Behandlungspläne und führen unterschiedliche Formen der physikalischen Therapie durch.

In Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen geben sie Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg.

Die Ausbildung dauert insgesamt 2,5 Jahre (2.230 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht / 800 Stunden praktische Ausbildung). Sie wird über zwei Jahre in staatlich anerkannten Schulen durchgeführt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener staatlicher Prüfung ist eine praktische Tätigkeit im Rahmen eines Praktikums von sechs Monaten Dauer nachzuweisen.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Ausbildung zur Masseurin/zum Masseur und zur medizinische Bademeisterin/zum medizinischem Bademeister ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.

Behördenzuständigkeit

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.

Relevante

Pressemitteilungen

Weiteres

zum Thema