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Nacht- und Schichtarbeit
Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:
- kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
- die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge und
- die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht).
Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinaus
- ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
- Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
- Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,.
- Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
- kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
- möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
- Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
- Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
- Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge und
- besonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan