Nacht- und Schichtarbeit

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Foto zeigt mehrere Uhren, die von der Decke hängen

Nacht- und Schichtarbeit

Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ein wesentliches Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit. Daher wird für Nacht- und Schichtarbeit in § 6 (1) des Gesetzes gefordert, dass "die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer [...] nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen [ist]".

Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:

  • kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
  • die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge und
  • die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht).

Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinaus

  • ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
  • Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
  • Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,.
  • Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
  • kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
  • möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
  • Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
  • Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
  • Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge und
  • besonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan

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