
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Gesundheitsförderung und -schutz der Bevölkerung sind die zentralen Aufgaben
Die Kommunen und Kreise sind auf der kommunalen Ebene Träger des ÖGD; sie heißen "untere Gesundheitsbehörde" (Gesundheitsämter). Ihre vielfältigen Aufgaben regelt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Auf der Landesebene sind das Gesundheitsministerium und die fünf Bezirksregierungen Träger des ÖGD. Das Ministerium hat - neben seiner Aufsichtsfunktion - vorrangig die Aufgabe der politischen Planung und Förderung von strukturellen Maßnahmen. Gemeinsam mit der Landesgesundheitskonferenz legt es beispielsweise landesweite Gesundheitsziele fest. Dabei wird es unterstützt vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.
Aus-, Fort und Weiterbildung für die Beschäftigten des ÖGD bietet die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (AföG) an.
Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten
Der ÖGD kümmert sich aber weniger um die Gesundheit des einzelnen Menschen, sondern hat eher die Förderung und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt im Blick. So beobachtet er
- die gesundheitlichen Verhältnisse und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung,
- wirkt mit an der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten,
- überwacht Hygienevorschriften und die Herstellung und den Handel mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der ÖGD die gesundheitliche Versorgung von Menschen auch selbst übernehmen - meist gilt dies für Menschen, die keinen oder nur einer erschwerten Zugang zur Regelversorgung haben.