Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent

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Apotheker und Apothekerin helfen Frau bei der Medikamentensuche

Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent

Zentrale Aufgabe der Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ist die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung von Kundinnen und Kunden unter Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers.

Zentrale Aufgabe der Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) ist die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung von Kundinnen und Kunden unter Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers. Dazu gehören auch verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß ärztlichem Rezept. Außerdem verkaufen PTA rezeptfreie Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren und erklären den Kundinnen und Kunden, wie ein Produkt anzuwenden ist und weisen auf mögliche Besonderheiten und Nebenwirkungen hin.

Darüber hinaus wirken PTA gemeinsam mit den Apothekerinnen und Apothekern mit an Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Risikoabwehr. Sie nutzen digitale Hilfsmittel zur Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen.

Unter der Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers stellen PTA beispielsweise Salben oder Lösungen her. Dabei werden die Substanzen nach den Vorgaben der Apothekerin oder des Apothekers kontrolliert und exakt dosiert. Gemeinsam mit der Apothekerin oder dem Apotheker überwachen PTA den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. PTA übernehmen gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen und registrieren die Ausgabe und den Bestand beispielsweise von Betäubungsmitteln unter Aufsicht der Apothekerin und des Apothekers. Außerdem stellen sie Informationen zur Beratung bei allgemeinen Gesundheitsfragen zusammen und wirken bei apothekenüblichen Dienstleistungen mit.

Gesetzliche Grundlagen

PTA-Reformgesetz (ab 1. Januar 2023)

Zum 1. Januar 2023 wird das PTA-Reformgesetz des Bundes in Kraft treten. Das Berufsbild und die Ausbildung der PTA werden an geänderte Anforderungen im Apothekenalltag angepasst. Ein Schwerpunkt liegt dann auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patientinnen und Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Das PTA-Reformgesetz wurde am 16. Januar 2020 veröffentlicht: Die modernisierten Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und lösen die bisherigen Rechtsvorschriften ab. Wer die Ausbildung vor dem 1.Januar 2023 beginnt, kann diese nach den bis dahin geltenden Vorschriften abschließen.

Behördenzuständigkeit

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.

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