Podologin/Podologe

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Podologie

Podologin/Podologe

Podologinnen und Podologen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig aus. Sie erkennen krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung führen sie medizinisch indizierte podologische Behandlungen durch.

Podologinnen und Podologen führen allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig aus. Sie erkennen krankhafte Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern. Unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung führen sie medizinisch indizierte podologische Behandlungen durch. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage, sogenannte Risikopatientinnen und Risikopatienten, bei denen Krankheiten wie Diabetes, Rheuma oder Hämophilie vorliegen, entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag bei der Prävention, bei der Therapie und bei der Rehabilitation von Fußerkrankungen.

Behördenzuständigkeit

Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:

Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe

Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.

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