Dem Ministerium stehen in begrenztem Umfang Plätze für studienbegleitende Praktika in den Abteilungen
I – Zentralabteilung
II – Arbeit und Qualifizierung
III – Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherungen
IV – Krankenhausversorgung
V – Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
VI – Soziales
VII – Pflege und Alter
zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten können Sie dem Organisationsplan des Ministeriums entnehmen
Für ein studienbegleitendes Praktikum können Sie sich jederzeit bewerben. Da wir die Vergabe der Praktikumsplätze mit einem gewissen Vorlauf planen, benötigen wir Ihre Bewerbung spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.
Das studienbegleitende Praktikum muss mindestens 4 Wochen und kann längstens 12 Wochen dauern. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online unter der Adresse Praktika-Referendariate@mags.nrw.de.
Ihre Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- ausführliches Anschreiben/Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Zeitraums und des Einsatzgebiets (maximal 2 Bereiche),
- tabellarischer Lebenslauf (Foto optional),
- Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- elektronische Kopien, z.B. des Abiturzeugnisses, des Vordiploms, des Nachweises über eine sonstige Zwischenprüfung (pdf-Dateien bzw. Scans),
- aktuelle Studienbescheinigung.
Über den Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung. Sollten wir an Ihrer Mitarbeit im Rahmen eines Praktikums interessiert sein, werden Sie gegebenenfalls zu einem Informationsgespräche eingeladen. In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, dass die in Frage kommenden Bereiche unseres Hauses telefonisch bzw. per E-Mail Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten Sie von uns eine Zu- oder Absage. Bei einer Zusage benötigen wir für unsere weitere Planung innerhalb von 1 Woche eine verbindliche Rückmeldung von Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Praktikumstätigkeit im Ministerium kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen begründet wird und ein Entgelt nicht gezahlt werden kann. Für die Ihnen entstehenden Kosten gewähren wir Ihnen eine pauschale Vergütung von monatlich 300,- €. Nach Abschluss des Praktikums erhalten Sie eine Praktikumsbescheinigung.
Eine Beschäftigung während eines sog. „Praktischen Jahres“ oder ein Praktikum nach Abschluss eines Studiums ist leider nicht möglich. Dies gilt auch für die Zeit zwischen dem Abschluss eines Bachelor- und dem Beginn eines Masterstudiums.