Ein Großteil des heutigen modernen Arbeitschutzrechtes in Deutschland beruht auf europäischen Vorschriften. Die Europäischen Richtlinien stellen dabei einen Mindeststandard dar, den jedes Mitgliedsland in seine Arbeitsschutzvorschriften übernehmen muss. Die Rahmenrichtlinie der EG zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit wurde 1989 erlassen. Diese Richtlinie wurde 1996 mit dem Arbeitsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt die Rahmenbedingungen für Maßnahmen, die zur Vermeidung von Fehlbelastungen zu beachten bzw. zu treffen sind. Nach der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes vom 19. Oktober 2013 (Artikel 8 des BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG) G.) sind nun die Rahmenbedingungen für Maßnahmen, die zu der Vermeidung von Fehlbelastungen zu beachten bzw. zu treffen sind, im Hinblick auf die psychischen (Fehl-)Belastung konkretisiert worden.
§ 5 Abs. 1 „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 „Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch …. 6. psychische Belastungen bei der Arbeit.“
§ 2 Abs. 1 „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von…arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“
§ 4 Nr. 1 „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;“
§ 4 Nr. 4 „ Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen“
§ 4 Nr. 3 „Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen“ (die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln fallen unter diesen Punkt und sind somit inhaltlich auch für die staatliche Aufsicht anwendbar)
Außerhalb des Arbeitsschutzgesetzes finden sich die Psychischen Belastungen beispielsweise noch hier:
98/37/EG Maschinen-Richtlinie; Anhang 1
1.1.2 d) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen (Stress) des Bedienungspersonals... auf das mögliche Mindestmaß reduziert werden.
Bildschirmarbeitsverordnung – BildschArbV
§ 3 Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen... hinsichtlich psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen
Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG
Die Betriebsärzte bekommen in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetz einen expliziten Beratungsauftrag bei arbeitspsychologischen Fragestellungen
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte: Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen…. Insbesondere bei arbeitspsychologischen….Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,…