
Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut
Der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten geht eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) voran sowie der Erwerb der Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation).
Psychotherapeutische Ausbildung
Die Studienplätze in den Studiengängen, die für eine Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut qualifizieren, werden durch die jeweilige Hochschule nach eigenen Kriterien vergeben. Informationen zum Zulassungsverfahren und Auswahlkriterien sind bei der jeweiligen Hochschule zu finden.