
Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger in NRW
Beschwerdemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Antrags- und Beratungsstelle für Institutionen
Beschwerdemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Antrags- und Beratungsstelle für Institutionen
Die Rechtsaufsicht des Ministeriums erstreckt sich nach § 87 SGB IV auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Sozialversicherungsträger maßgeblich ist.
Im Gegensatz dazu beinhaltet die Fachaufsicht eine Prüfung der Qualität der Aufgabenerfüllung.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechtsaufsicht über die nachfolgend aufgeführten Institutionen. Durch das Anklicken einer der aufgeführten Institutionen können Sie sich mit Ihren Anliegen an die zuständige Rechtsaufsicht des Ministeriums wenden.
Hinweis:
Alle hier nicht aufgeführten Institutionen werden entweder von anderen Bundesländern oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung beaufsichtigt.
Für Querschnittsangelegenheiten, die unabhängig von den oben angeführten Institutionen im Rahmen der Rechtsaufsicht bearbeitet werden, finden Sie nachfolgend weitergehende Informationen und eine Kontaktmöglichkeit:
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