Das MAGS beaufsichtigt die Tätigkeit der nordrhein-westfälischen
- Ärztekammern
- Apothekerkammern
- Zahnärztekammern und der
- Psychotherapeutenkammer
Es beanstandet gegebenenfalls festgestelltes rechtswidriges Verhalten der Kammern und erteilt bei Bedarf Weisungen, um auf deren gesetzmäßige Aufgabenerfüllung hinzuwirken. Dabei steht die Bearbeitung von Patientenbeschwerden im Vordergrund.
Der rechtlichen Kontrolle des Ministeriums unterliegen auch die Durchführung spezieller Verfahren durch eigens errichtete Gremien oder Stellen der Ärzte- und Zahnärztekammern, wie zum Beispiel Begutachtungsverfahren zu Behandlungsfehlervorwürfen oder zur Überprüfung privat ausgestellter Honorarrechnungen.
Bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verfehlungen von Kammerangehörigen, die die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens erforderlich erscheinen lassen, ist neben der Kammer auch das Ministerium befugt, den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens bei dem zuständigen Berufsgericht für Heilberufe zu stellen.
Das MAGS ist ferner zuständig für die Genehmigung der von den Kammern beschlossenen Satzungen (Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Gebührenordnung gemäß Heilberufsgesetz, Prüfungsordnungen für die den jeweiligen Heilberufen zuzuordnenden Assistenzberufe gemäß Berufsbildungsgesetz etc.). Die Genehmigung ist zwingende Voraussetzung für ein wirksames In-Kraft-Treten von Kammerrecht.
Das Ministerium erlässt zudem die Rechtsvorschriften zur Durchführung der Wahlen zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern.