
Schnelle Hilfe rund um die Uhr
Um Leben zu retten, eilen die Einsatzkräfte am Land und in der Luft zur Hilfe
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ist zuständig für alle aufsichtsrechtlichen Belange bezüglich des Rettungsdienstes. Das Rettungswesen ist nach dem Grundgesetz eine öffentliche Aufgabe der Länder und dient der lebensrettenden Gefahrenabwehr. In Nordrhein-Westfalen ist das Rettungswesen im „Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW)“ rechtlich geregelt.
Wahrgenommen wird der Rettungsdienst durch die 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Arbeit wird aber auch unterstützt von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von nachfolgenden Hilfsorganisationen:
- Deutsches Rotes Kreuz
- Malteser Hilfsdienst
- Johanniter-Unfallhilfe
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Die Behandlung und der Transport sind kostenpflichtig. Sie werden in der Regel von den Krankenversicherungen bezahlt.