
Richtlinien und Handreichungen
Hinweise zur Ausgestaltung von Ausbildungen in Pflege- und Gesundheitsberufen
Hinweis: Alle unter den folgenden Stichworten aufgelisteten Dokumente werden nur als pdf-Datei oder als Verlinkung angeboten. Diese Dokumente können nicht bestellt werden.
Alle Dokumente zur einjährigen Ausbildung Pflegefachassistenz in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 ist das Altenpflegegesetz außer Kraft getreten. Eine Ausbildung ist auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Die derzeit laufenden Kurse werden bis zum staatlichen Examen entsprechend der nachfolgenden Dokumente weitergeführt.
- Altenpflegegesetz (AltPflG)
- Handlungsleitfaden zur Altenpflegeausbildung
- Anlagenband zum Handlungsleitfaden
- Empfehlende Richtlinie
- Praktischer Rahmenlehrplan
- Hinweise zur gemeinsamen Anwendung von Richtlinie und Rahmenlehrplan
- Prüfungsverfahren
- Standard-Praxisanleitung für Ausbilder
- Modellprojekt "Gestufte und modularisierte Altenpflegequalifizierung"
Zum 1. Januar 2021 ist die generalistische Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. In einer Übergangsphase besteht bis zum 30. Juni 2021 auch noch die Möglichkeit zur Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer entsprechend der nachfolgenden Dokumente.
Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 ist das Krankenpflegegesetz außer Kraft getreten. Eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Die derzeit laufenden Kurse werden bis zum staatlichen Examen entsprechend den nachfolgenden Dokumenten weitergeführt.
Zum 1. Januar 2021 ist die generalistische Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen in Kraft. In einer Übergangsphase besteht bis zum 30. Juni 2021 auch noch die Möglichkeit zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz.
- Hebammenreformgesetz
- Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
Mit Einführung des Hebammenreformgesetzes zum 1. Januar 2020 ist das Hebammengesetz von 4. Juni 1985 außer Kraft getreten. In einer Übergangszeit werden Hebammenschulen, die am 31. Dezember 2019 anerkannt sind, und deren Anerkennung nicht aufgebhoben wird, weiterhin staatlich anerkannt
- für die Durchführung der Ausbildung bis zum 31. Dezember 2027 und
- für die Durchführung der praktischen Lehrveranstaltungen und der Praxisbegleitung im Rahmen von Kooperationen mit Hochschulen nach § 75 des HebG bis zum 31. Dezember 2030 (§ 79 HebG).
Die Kurse werden bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend der bekannten Dokumente weitergeführt.
- Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten - Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ErgThAPrV)
- Empfehlende Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Ergotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen
- Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV)
- Empfehlende Richtlinie für die Ausbildung an den Schulen für Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten
- Empfehlende Richtlinie für die Ausbildung an den Schulen für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten
Desinfektorinnen und Desinfektoren
Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Diätassistentengesetz (DiätAssG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten
Familienpflegerinnen und Familienpfleger
Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure
Masseurinnen und Masseure - Medizische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Podologinnen und Podologen