
Sichere Geräte und Produkte
Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das ProdSG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen umfassen eine breite Palette von Produkten. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes wie Spielzeug und komplexe Anlagen. Produkte wie Atemschutzgeräte und Gasgrills werden vorrangig durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen geregelt. Den Produktsicherheitsvorschriften kommt eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.
Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthalten das ProdSG und die EU-Verordnungen weitere Bestimmungen, die beim Bereitstellen von Produkten auf dem Markt zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung). Das ProdSG und die EU-Verordnungen wenden sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Einführer oder Händler. Darüber hinaus sind Regelungen zur Marktüberwachung enthalten.
Marktüberwachung
Die Marktüberwachung ist ein wichtiger Pfeiler bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts. Denn der freie Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen beruht darauf, dass die Waren einheitlichen Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind Marktkontrollen unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert. Marktaufsichtsbehörde sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.