Soziales Entschädigungsrecht

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Gespeichert von migration am 1. Oktober 2014
Unterstützung für Betroffene des Bottroper Apothekenskandals

Soziales Entschädigungsrecht

Wer auf Grund eines Sonderopfers für die Gesellschaft einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen

Das Soziale Entschädigungsrecht ist - neben den anderen sozialen Sicherungssystemen wie etwa Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Sozialhilfe - ein eigener Rechtszweig zur sozialen Unterstützung besonderer Personenkreise durch den Staat.

Dieser Grundgedanke des Sozialen Entschädigungsrechtes stammt ursprünglich aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), um den Opfern der beiden Weltkriege staatliche Unterstützung zuzusichern. Im Laufe der Jahre kamen noch weitere Opfergruppen hinzu, auf die der Leistungskatalog des BVG ebenfalls angewandt wird, da der Staat sich auch gegenüber diesen Gruppen in einer besonderen Verantwortung sieht.
 
Heute haben somit auch Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG), Impfgeschädigte (Infektionsschutzgesetz – IfSG), Opfer von DDR-Unrecht (SED-Unrechtsbereinigungsgesetze) sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte (Soldaten- und Zivildienstgesetz – SG bzw. ZDG) Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen.
 
Somit sind auch Opfer Terroristischer Anschläge vom Schutzbereich des Sozialen Entschädigungsrechts umfasst.
 
Neben den Geschädigten selbst können auch Hinterbliebene, wie Witwen und Witwer sowie Kinder und Eltern, Anspruch auf Leistungen haben.
 
Die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe übernehmen seit der Auflösung der Versorgungsverwaltung im Jahr 2008 die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts.
 
Die Leistungen bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf und setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen (Geld- und Sachleistungen)
 
Ein vom BMAS eingestelltes Video zur weiteren Information finden sie hier.

Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden?

Info-Hotline für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörigen:
 
0800-654-654-6
 
Die Info-Hotline ist kostenlos. Wenn Sie von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen anrufen, werden Sie direkt mit einem geschulten Ansprechpartner verbunden.
 
 
Antragsverfahren:
 
Ihren Antragsvordruck können Sie hier direkt ausdrucken und zu dem für Sie zuständigen Landschaftsverband schicken.
 
Die Antragsbearbeiter/innen klären den Sachverhalt auf, indem sie Ermittlungen anstellen, medizinische Unterlagen hinzuziehen, oder Zeugen befragen. Der Antragsteller muss hierfür alle erforderlichen Angaben machen und soweit möglich, zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.
 
 
Traumaambulanzen:
 
Nach einer Gewalttat ist schnelle psychologische Hilfe wichtig. Traumaambulanzen sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Hier erhalten Betroffene Beratung und therapeutische Betreuung. Eine Liste der Traumaambulanzen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie jeweils auf den Seiten der beiden Landschaftsverbände.

Ihre Ansprechpartner

Landschaftsverband Rheinland
Soziales Entschädigungsrecht
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
 
Email: post@lvr.de
 
 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
 
Email: ser@lwl.org
 

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