Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich Sozialhilfe erhalten möchte?
Wenn Sie Sozialhilfe erhalten oder erhalten wollen, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen alle für die Bestimmung der Ihnen zustehenden Sozialhilfe notwendigen Tatsachen angeben und Nachweise vorlegen. Erst dann kann das Sozialamt darüber entscheiden, ob, in welcher Art und in welchem Umfang Sie Hilfe erhalten können. Bei Ihrem ersten Besuch im Sozialamt sollten Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen, die über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, also z.B.:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise wie z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung; in der Regel der letzten 6 Monate
- Kontoauszüge; in der Regel der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.
- sonstige Versicherungspolicen (wie z.B. Hausrat- /Haftpflichtversicherungen)
- Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum und die dafür lfd. Kosten
- Rentenbescheid
- Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid
- Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
- Schwerbehindertenausweis
- Sozialversicherungsausweis
- Schwangerschaftsattest, Mutterpass
- ärztliches Attest über z.B. besondere Kost, Pflegebedürftigkeit.