
Krankenhäuser – Eckpfeiler medizinischer Versorgung
Kliniken haben einen zentralen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung
Kliniken haben einen zentralen Stellenwert bei der Gesundheitsversorgung
In Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen ist es entscheidend, für die Bürgerinnen und Bürger eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und wohnortnahe stationäre Akutversorgung sicherzustellen. Mit ihrer Investitionsförderung sorgt die Landesregierung dafür, dass hochwertige Behandlungsmöglichkeiten angeboten werden können.
Die Kliniken haben sich in der jüngeren Vergangenheit verstärkt zu Wirtschaftsbetrieben weiterentwickelt, mit klaren Unternehmensstrategien und optimierten Betriebsabläufen. Auch werden die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung zunehmend durchlässiger. Das Land Nordrhein-Westfalen trägt zur Umsetzung dieses Prozesses durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung bei.
Auch Operationen können im Krankenhaus ambulant durchgeführt werden. Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten durch die Öffnung der Krankenhäuser für besondere ambulante Leistungen die Möglichkeit, eine im Krankenhaus begonnene Behandlung ohne Wechsel des behandelnden Spezialisten fortzusetzen.
Krankenhäuser müssen zur ambulanten Behandlung zugelassen werden. Zuständig dafür sind die Zulassungsausschüsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientinenn und Patienten und Krankenhaus ist die Sicherstellung der Patientenrechte sowie ein systematischer und zielgerichteter Umgang des Krankenhauses mit den Anliegen und Beschwerden der Erkrankten.
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben Handlungsempfehlungen für die Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern erarbeitet:
im überblick
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